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Michael Laubers Vorzeige-Fall platzt – teure Rechnung für Steuerzahler winkt

epa07561095 Swiss Federal Attorney Michael Lauber speaks during a press conference at the Media Centre of the Federal Parliament in Bern, Switzerland, 10 May 2019. Federal Attorney Michael Lauber is c ...
Bundesanwalt Michael Lauber.Bild: EPA/KEYSTONE

Laubers Vorzeige-Fall vor dem Platzen – gesalzene Rechnung für Steuerzahler winkt

Das Bundesstrafgericht dürfte den «Sommermärchen»-Prozess wegen Verjährung einstellen - das dürfte ganz schön teuer werden.
21.04.2020, 20:1521.04.2020, 20:18
Henry Habegger / ch media
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Begangen wurde die «Tat» am 26. April 2005, im Vorfeld der Fussball-WM 2006 in Deutschland. An diesem Datum lösten zwei Verantwortliche des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Horst Schmidt und Theo Zwanziger, mit Zahlungsauftrag und «unterschriftlich» eine Überweisung von umgerechnet 10 Millionen Franken aus. Das Geld floss von einem DFB-Konto bei der Dresdner Bank auf ein Fifa-Konto bei der UBS in Zürich. Diese mysteriöse Zahlung, die die Fifa umgehend an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus weiterleitete, ist der Auslöser für den «Sommermärchen»-Prozess, der derzeit vor Bundesstrafgericht in Bellinzona hängt. Mit dem Geld wurde eine mysteriöse Schuld beglichen, die Fussball-«Kaiser» Franz Beckenbauer bei Louis-Dreyfus hatte.

Nach einer mehrwöchigen, Corona-bedingten Sistierung und Funkstille, hat das Gericht am Montag verfügt und den Parteien mitgeteilt, wie es in diesem Betrugsprozess gegen vier Alt-Fussballfunktionäre weitergeht: «Das Verfahren bleibt bis zum 27. April 2020 sistiert». Es begründet: Der Bundesrat habe die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis am 26. April verlängert. Die Wiederaufnahme der Hauptverhandlung falle daher «bis mindestens 27. April ausser Betracht».

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Beglich eine mysteriöse Schuld: Franz Beckenbauer. (Archivbild)Bild: AP

Wann genau verjährt das Teil?

Dumm nur: Die Vorwürfe dürften an diesem 27. April verjähren oder bereits verjährt sein. Das Delikt verjährt nach 15 Jahren, und die Verjährung begann am 26. April 2005 zu laufen. Die Ansichten über den genauen Verjährungszeitpunkt gehen auseinander. Laut einem beteiligten Anwalt verjährt das Ganze sogar schon am 26. April 2020 um Mitternacht. Ein Strafrechtler spricht sogar vom 25.April. Aber spätestens am 27. April ist, das gilt als sicher, der Spuk vorbei.

So oder so, da sind sich die Anwälte sicher, kann das Gericht am 27. April faktisch nur noch feststellen, dass die Verjährung eingetreten ist. «Alle gingen bisher davon aus, dass die Verjährung am 27. April eintritt», sagt der Berner Anwalt Beat Luginbühl, der im Verfahren den ehemaligen DFB-Chef Theo Zwanziger vertritt. Er skizziert, wie es dann weitergeht: «Eine Möglichkeit ist, dass das Gericht am 27. April oder einige Tage später feststellt, dass das Verfahren verjährt ist. Die Beschuldigten und die Bundesanwaltschaft können dann dazu Stellung nehmen.»

«Im Grundsatz wird auch Genugtuung fällig»

Passiert das, dann wird es teuer für die öffentliche Hand. Luginbühl: «Wenn das Gericht das Verfahren wegen Verjährung einstellt, dann muss das Gemeinwesen im Grundsatz die Verfahrens- und Verteidigungskosten übernehmen. Im Grundsatz wird auch eine Genugtuung fällig. Die Verteidiger, auch wir, werden entsprechende Anträge stellen. Das Gericht muss dann darüber entscheiden.»

Die vier Beschuldigten, unter ihnen der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger Fifa-Generalsekretär, fühlen sich um mögliche Freisprüche in diesem seit fünf Jahren laufenden Verfahren gebracht. Linsi sagte schon im März gegenüber dieser Zeitung: «Ich will einen Freispruch», und er sei guter Dinge.

Das dürfte also eine gesalzene Rechnung abgeben.

Laubers Treffen mit Infantino

Beim «Sommermärchen»-Verfahren verlor zunächst die Bundesanwaltschaft viel Zeit und führte nicht alle notwendigen Einvernahmen durch. Aber auch das Bundesstrafgericht trödelte, bis es den Prozess endlich definitiv ansetzte. So oder so wurde der Zeitplan extrem eng.

Der Coronavirus gab dem Verfahren dann schleichend den Rest, wobei es auch ohne Pandemie mit grosser Wahrscheinlichkeit tot gewesen wäre. Denn: Die nicht protokollierten Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino führten, wie das Bundesstrafgericht kürzlich gestützt auf Erkenntnisse aus dem Disziplinarverfahren gegen Lauber feststellte, mutmasslich zu einem umfassenden Beweisverwertungsverbot. Das aufwendige und teure Verfahren wäre also so oder wohl tot gewesen, versenkt durch die vereinte helvetische Strafjustiz. (aargauerzeitung.ch)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tavares
21.04.2020 20:34registriert November 2015
Unglaublich, danke Herr Lauber...

... Für nichts!


Wer hat den nochmals gewählt? 😖
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Leader
21.04.2020 20:26registriert September 2018
Bisher habe ich mich nur mehr oder weniger gewundert: Über den vergesslichen, oft selbstherrlichen Bundesanwalt, ich habe mich geschämt weil ich mithalf unfähige Politiker zu wählen die ihn letzten September wiedergewählt haben, sollte ich jetzt aber noch als Steuerzahler für all diese Vorfälle zahlen muss ich laut sagen: NEIN, es reicht!
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AngelitosHE
21.04.2020 20:26registriert September 2018
Kleine Diebe fängt man, grosse lässt man laufen...
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Ist das Problem wirklich Nati-Ausrüster Puma oder schlicht des Menschen Freude am Motzen?
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