Ständerat entscheidet über Frauenquote
Die vorberatende Kommission des Ständerates war zunächst dafür. Nun beantragt sie dem Rat, auf einen Geschlechterrichtwert für Geschäftsleitungen zu verzichten. Mit dem Richtwert für Verwaltungsräte ist sie nach wie vor einverstanden. Vor kurzem erklärte sich auch Economiesuisse-Chefin Monika Rühl mit einer Regelung für Verwaltungsräte einverstanden.
Der Nationalrat hatte den Richtwerten für beide Gremien zugestimmt, allerdings mit einer hauchdünnen Mehrheit. Nach seinem Willen soll im Verwaltungsrat jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in der Geschäftsleitung zu mindestens 20 Prozent.
Sanktionen sind nicht vorgesehen: Unternehmen, die diese Werte nicht erreichen, müssten bloss im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter ist es deshalb irreführend, von einer Quote zu sprechen.
Befristung auf 10 Jahre
Umstritten ist auch, wie lange Unternehmen zu einer solchen Berichterstattung im Vergütungsbericht verpflichtet werden sollen. Die Mehrheit der Ständeratskommission will die Pflicht auf 10 Jahre befristen, eine Minderheit stellt sich dagegen.
Von der Regelung betroffen wären börsenkotierte Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden, etwa 200 Unternehmen. Heute sind in den Verwaltungsräten der grössten Unternehmen acht von zehn Mitgliedern Männer, in den Geschäftsleitungen neun von zehn.
Nationalrat sagt Ja zu Frauenquoten in grossen Unternehmen
Zweiter Anlauf
Der Ständerat beugt sich bereits zum zweiten Mal über die Aktienrechtsrevision. Im Dezember entschied er, die Vorlage zur Überarbeitung an die Kommission zurückzuschicken. Das hing allerdings nicht nur mit den Richtwerten zusammen.
Die Kommission hatte Änderungen angebracht, die auf Kritik stiessen, namentlich beim Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Zur Diskussion stand gar ein Abbruch der Übung.
Bestimmungen gestrichen
Im zweiten Anlauf hat sich die Kommission nun den Beschlüssen des Nationalrates angenähert. So strich sie gewisse von ihr eingefügte Bestimmungen wieder, beispielsweise zur Transparenz der Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern.
Mit der Revision soll auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu. Die Ständeratskommission will sich darauf beschränken, diese Bestimmungen ins Gesetz aufzunehmen.
Entlastung von Unternehmen
Weiter hat sich die Kommission wie der Nationalrat für die Einführung eines Kapitalbands ausgesprochen. Die betroffenen Unternehmen hätten damit bei einer Änderung des Aktienkapitals während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite grössere Flexibilität und könnten von Steuererleichterungen profitieren.
Gleichzeitig hat die Kommission Anträge zur Änderung des Gesetzes über die Stempelabgaben angenommen, die zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen führen würden.
Der Ständerat hat auch über verschiedene Rechte und Pflichten der Aktionäre zu entscheiden. Nach dem Willen des Nationalrates soll die Generalversammlung ihre Beschlüsse weiterhin mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen fassen. Der Bundesrat möchte dies ändern. Nach seinem Willen soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen massgebend sein. (sda)