Schweiz
St Gallen

Mehrere Kinder vergewaltigt – St.Galler Kantonsgericht verzichtet auf Verwahrung

Mehrere Kinder vergewaltigt – St.Galler Kantonsgericht verzichtet auf Verwahrung

10.05.2017, 18:0010.05.2017, 16:53
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Das St.Galler Kantonsgericht verzichtet auf die Verwahrung eines 61-jährigen Mannes, dem sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornografie vorgeworfen werden. Zudem hat das Gericht die Freiheitsstrafe von sieben auf sechs Jahre reduziert.

Gemäss dem Urteil soll der Verurteilte stationär behandelt werden, wie das Kantonsgericht am Mittwoch mitteilte. In Frage komme eine das Testosteron senkende Therapie (chemische Kastration). «Ist diese Behandlung nicht erfolgreich, wird die Verwahrung des Beschuldigten zu prüfen sein», schreibt das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Schweizer soll zwei Enkel über längere Zeit sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben. Einer der beiden war damals erst acht Jahre alt.

Einen weiteren minderjährigen Jugendlichen lernte er über das Internet kennen. Mit ihm soll er zwischen 2007 und 2009 eine sexuelle Beziehung unterhalten haben. Laut Anklage lud er den Knaben regelmässig in seine Wohnung ein und machte ihm Geschenke.

Laut Gutachten nicht therapierbar

Das Kreisgericht St.Gallen verurteilte den Mann Mitte 2016 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Anschliessend sollte der Mann verwahrt werden. Laut einem Gutachten ist er nicht therapierbar, und es besteht Wiederholungsgefahr.

Der Verurteilte zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter, das den Fall am Dienstag verhandelte. Der Verteidiger forderte eine kürzere Freiheitsstrafe von fünf Jahren und den Verzicht auf eine Verwahrung. Dem folgte das Kantonsgericht jetzt teilweise.

Strafmindernd berücksichtigte es, dass der Beschuldigte in seiner Kindheit und Jugendzeit selbst mehrfach Opfer sexuellen Missbrauchs geworden war. Auf eine Verwahrung werde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Eine solche sei gemäss Bundesgericht nicht zulässig, solange es noch Therapiemöglichkeiten gebe, heisst es. (sda)

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bau Mol Ain
10.05.2017 18:22registriert Juni 2014
Wortlos, I glaub das nidd...
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pamayer
10.05.2017 18:25registriert Januar 2016
Trotzdem zu milde Strafe.
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atomschlaf
10.05.2017 18:55registriert Juli 2015
"Ist diese Behandlung nicht erfolgreich, wird die Verwahrung des Beschuldigten zu prüfen sein"

Wie stellt man fest, ob die Behandlung erfolgreich ist?
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