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Raserin verlangte tiefere Strafe – Gericht lehnt ab

Raserin verlangte nach Unfall mit drei Toten tiefere Strafe – Gericht lehnt ab

22.05.2024, 17:2022.05.2024, 17:20

Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Kreisgericht Wil verurteilte 2022 eine junge Frau wegen eines Autounfalls mit drei Todesopfern zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe. Die Frau wollte eine mildere Strafe.

Raser
Beim Unfall kamen drei Menschen ums Leben.Bild: Shutterstock

Der verhängnisvolle Unfall geschah im April 2022: Die heute 22-jährige Frau hatte sich alkoholisiert ans Steuer eines Autos gesetzt und war mit drei Männern auf dem Rücksitz und einer Beifahrerin mit 160 km/h durch Niederuzwil SG gerast, als der Wagen von der Strasse abkam.

Beim Unfall starben alle drei Männer, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Das Kreisgericht Wil verurteilte die Fahrerin im Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die junge Frau zog das Urteil weiter. Sie akzeptierte allerdings die Schuldsprüche wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung. Vor dem Kantonsgericht ging es am Dienstag vor allem um die Frage, ob es sich bei der ebenfalls ausgesprochenen Verletzung der Verkehrsregeln um eine doppelte Bestrafung handelt - sowie um das Strafmass.

Die Verteidigerin argumentierte, die Verletzung der Verkehrsregeln sei die Voraussetzung für die fahrlässige Tötung und die schwere Körperverletzung und werde damit abgegolten, weil keine weiteren Verkehrsteilnehmende einer konkreten Gefährdung ausgesetzt waren. Man könne nicht zweimal für das gleiche Verschulden bestraft werden.

Bedingte Strafe verlangt

Die Anwältin verlangte bei den anderen Tatbeständen eine mildere Bestrafung, unter anderem wegen der «medialen Vorverurteilung» und wegen der Gruppendynamik, die sich an jenem Tag entwickelte. Insgesamt sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten angemessen.

Die Staatsanwältin entgegnete, diese doppelte Bestrafung treffe hier nicht zu, weil es sich bei der Verletzung der Verkehrsregeln um ein Raserdelikt handle. Damit werde das Gut der Verkehrssicherheit geschützt. Die Verurteilung sei zurecht erfolgt.

Nun hat das Kantonsgericht die Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie bei der ebenfalls ausgesprochenen bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen. (saw/sda)

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