Glücksspielgewinne von einer Million Franken oder mehr sollen künftig in jedem Fall dort versteuert werden müssen, wo die Gewinnerin oder der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns wohnte. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen.
Stillschweigend nahm er am Montag eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) an, der argumentiert hatte, im Steuerharmonisierungsgesetz gebe es eine Lücke. Wer heute beispielsweise am 2. Januar eines Jahres im Lotto einen hohen Gewinn mache und am 30. Dezember desselben Jahres in einen anderen Kanton umziehe, versteuere diesen Gewinn im neuen Wohnsitzkanton.
In besonders spektakulären Fällen entgingen so Gemeinden und Kantonen Millionenbeträge, obwohl sie Lotto-Gewinnerinnen und -Gewinnern an 364 Tagen des fraglichen Jahrs Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote bereitgestellt hätten.
Schuld daran sei das im Gesetz festgehaltene Prinzip, dass vom Wohnsitz am Ende eines Jahres abhängt, wo die Steuerpflichtigen ihre Gelder abliefern müssen.
Zwar gebe es im Eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz bereits eine Bestimmung zu Ausnahmen für besondere Sachverhalte. Ausgenommen von diesem Ende-Jahr-Prinzip seien aber bisher nur Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile. Diese Ausnahmebestimmung müsse auf grosse Lotto- oder Glücksspielgewinne ausgeweitet werden.
Zu erklären sei die Lücke wohl damit, dass es Millionengewinne aus Lotterien früher äusserst selten gegeben habe, sagte Zanetti. Heute aber sei immer wieder die Rede von zwei- oder gar dreistelligen Millionen-Jackpotgewinnen. Mit einer Gesetzesänderung würde «etwas mehr Fairness» geschaffen, sagte Zanetti im Rat: «Dort, wo konsumiert wird, wird auch bezahlt.»
Auch der Bundesrat unterstützte die Forderung. Die Motion geht nun in den Nationalrat.
(hah/sda)
DAS ist es was UNFAIR ist und geändert werden muss!
Also bekommt Bern schon ihren Anteil. Und so viele gross Beträge werden nicht gezogen von einzelnen Lottospielern. Da gibt es grössere Rabritter in den Grossen Banken und Gesellschaften.