Der Bundesrat hält trotz teils grosser Bedenken in der Anhörung an der Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe im Strassenverkehr fest. Ab Oktober 2016 wird eine Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt.
Künftig wird eine Blutprobe nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen der betroffenen Person oder in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen – durchgeführt.
Der Systemwechsel erfordert auch eine Anpassung der Messeinheit. Bei einer Atemalkoholprobe wird gemessen, wie viel Alkohol die betroffene Person in ihrer Atemluft hat. Die Messeinheit lauter also Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.
Bei einer Blutprobe hingegen wird ermittelt, wie viel Alkohol jemand im Blut hat. Das Resultat wird in Promille – also Gramm Alkohol pro Kilo Blut – angegeben. Mit der Umstellung wird der Wert von den Geräten künftig nicht mehr in eine Blutalkoholkonzentration umgerechnet, sondern in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft angezeigt.
Die Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe war in der Anhörung der Verordnung umstritten. Vor allem die Polizeien äusserten sich kritisch. Sie bezweifeln, dass es überhaupt entsprechende Atemluftmessgeräte geben wird, die auf Patrouillenfahrzeugen mitgeführt werden können.
Schliesslich koste die Umstellung viel Geld. Etwas resigniert bemerkte die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) aber schon damals: «Wir müssen uns aber dem Gesetzgeber beugen.»
Einzelne Kantone kritisierten den vom Bundesrat ursprünglich vorgesehenen Einführungstermin am 1. Juli 2016 als zu früh. Die Regierung verlegte den Termin nun drei Monate nach hinten. (whr/sda)