Die Fahrausbildung soll umgestaltet werden. Der Bund möchte, dass Neulenker künftig noch mehr Praxis haben, bevor sie den Fahrausweis auf Probe erhalten. Den Lernfahrausweis sollen sie deshalb bereits ab 17 Jahren bekommen.
Die Fahrprüfung soll aber wie bisher erst mit 18 Jahren gemacht werden können. Weiter möchte der Bund die Weiterbildungskurse für Neulenker und Neulenkerinnen von zwei auf einen reduzieren und dafür bereits in die erste Phase der Ausbildung mehr Praxis packen.
Guido Bielmann, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag» und der «Ostschweiz am Sonntag».
«Die Ausbildung muss ständig angepasst werden, da die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer steigen», sagte Bielmann. Der Verkehr habe sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt und nehme weiter zu. 2014 seien allein auf den Nationalstrassen 26,89 Milliarden Fahrzeugkilometer gefahren worden.
Die erste Lernphase mit Nothelferkurs, theoretischer Prüfung und Fahrkursen, die mit der Fahrprüfung abgeschlossen wird, soll verstärkt werden. «Der Verkehrskundeunterricht soll neu vor der Theorieprüfung stattfinden und das Verständnis für die Verkehrsregeln sowie für defensive und partnerschaftliche Fahrweise wecken», sagte der ASTRA-Sprecher. Bereits Lernfahrer sollen einen Blick für Gefahren entwickeln.
Die Theorieprüfung soll schwerer werden. Der Fokus liegt dabei nicht auf dem Auswendiglernen sondern auf dem Verstehen und Anwenden der Verkehrsregeln. Nicht mehr möglich sein soll das «Bögele», das Auswendiglernen von bereits bekannten Multiple-Choice-Prüfungen.
Bei der praktischen Prüfung sollen neu nicht mehr nur die kleinen Fehler zusammengezählt werden. «Kleine Fehler machen alle Fahrer täglich», sagte Bielmann. Wichtig sei, vorausschauend zu fahren.
«Bei der Prüfung soll der Experte beurteilen, wie gut ein Neulenker sein Fahrzeug und die Verkehrsregeln beherrscht und ob er in der Lage ist, richtig zu reagieren.» Erreicht werden soll dies, indem ein Prüfling seine Route weitgehend selber wählt.
Nicht ändern möchte der Bund den dreijährigen Fahrausweis auf Probe. Bislang mussten Neulenker binnen dieser Frist zwei Weiterbildungskurse (WAB-Kurse) absolvieren, was aber Tausende versäumten, obwohl ein Fahrausweis auf Probe um drei Monate verlängert werden kann. Wer bis dann seine WAB-Kurse nicht absolviert hat, muss nochmals bei Null beginnen.
Kritik an den WAB-Kursen kam von Seiten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Diese kam in Studien zum Schluss, dass die Kurse Verbesserungsbedarf haben, weil sie die Neulenker nicht richtig abholen. Einen Grund sah das BfU darin, dass viele die Kurse erst auf den letzten Drücker absolvieren.
Nach den Plänen des Bundes sollen Neulenker den WAB-Kurs zwingend in den ersten sechs Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren. Im nur noch eintägigen Kurs soll die Vermeidung von «jugendtypischen Unfällen» im Mittelpunkt stehen. Geübt werde zum Beispiel das Fahren auf nasser Fahrbahn, das Kurvenverhalten oder das Befahren einer Landstrasse bei Nacht.
Ziel der noch stärker praxisorientierten Ausbildung sei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und nicht nur der Neulenker, sagte Bielmann. Gemäss dem ASTRA verursachten die 18- bis 24-Jährigen allein im vergangenen Jahr 6955 Unfälle.
Die Reform war von einer Arbeitsgruppe des Bundes ausgearbeitet worden. Dazu soll noch in diesem Jahr eine Anhörung durchgeführt werden. (dhr/sda)