Das Büro des Nationalrats ergreift keine Disziplinarmassnahmen gegen Roger Köppel. Das hat das Büro am Montag entschieden. Köppel wurde vorgeworfen, er habe mit der Veröffentlichung von Informationen das Kommissionsgeheimnis verletzt. In der Anhörung durch das Büro habe der Zürcher SVP-Nationalrat aber geltend gemacht, dass er die Informationen bereits vor dem Erhalt des Kommissionsdokuments aus anderer Quelle bekommen habe.
Köppel habe als Journalist ausserdem das Recht, die Quelle seiner Information nicht zu nennen, schrieb das Büro in der Mitteilung von Montag. Aus diesem Grund sei es dem Büro nicht ohne Zweifel möglich nachzuweisen, dass Köppel das Kommissionsgeheimnis «materiell und bewusst verletzt» habe.
Köppel habe ausserdem «glaubhaft dargelegt», dass er die Umstände bedaure und künftig sorgfältiger vorgehen wolle. Zudem wolle er die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften strikt beachten. Das Büro habe daher mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auf eine Disziplinarmassnahme zu verzichten. Allerdings behalte sich das Büro vor, im Wiederholungsfall Massnahmen zu beschliessen. Schliesslich lasse das Verhalten Köppels die nötige Sensibilität für die Klassifikation von Dokumenten vermissen.
Dem Zürcher Nationalrat wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben. Damit hätte er das Kommissionsgeheimnis verletzt. Konkret berichtete er über eine Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau. Dabei soll der russische Inlandgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.
Köppel weist den Vorwurf zurück. Bereits vor der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) hatte er argumentiert, dass er von den fraglichen Informationen als Journalist Kenntnis gehabt habe - und zwar schon vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Die IK-N hatte sich im August dagegen ausgesprochen, die Immunität Köppels aufzuheben und damit Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsgeheimnisverletzung zu ermöglichen. Das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft sei in diesem Fall sehr gering, weil in erster Linie das Parlament und dessen Kommissionen selbst die Geschädigten seien. (saw/sda)
Ja nee, is klar...
Als Journalist muss er die Quelle nicht nennen! ¿cómo, por favor?
Da hat ihm doch eine:r (ha,ha) Infos zugesteckt, der Inhalt er bereits kannte.
Wenn er auch in diesem Fall nicht disiplinert werden (können) soll: In NR-Kommissionen hat Roger Köppel gar nichts mehr zu suchen.
Sein rundum trumpsches Verhalten kommt immer deutlicher zum Vorschein.
Als Narzisst mit Messias-Ambitionen hätte er einen Verweis als Intrige gegen ihn verkehrt und den ewigen Märtyrer herausgehängt. Eben Köppel (wie DT)!