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«Gaga-Rechtsextremist»: SVP-Glarner zieht vor das Bundesgericht

«Gaga-Rechtsextremist»: SVP-Glarner zieht vor das Bundesgericht

18.04.2025, 20:4918.04.2025, 20:49
Andreas Glarner, SVP-AG, spricht bei den Debatten ueber die Ausserordentliche Session "Asyl", waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 24. September 2024 im Nation ...
Andreas Glarner gibt sich mit dem Urteil des Obergerichts nicht zufrieden.Bild: keystone

Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner zieht den «Gaga-Rechtsextremist»-Fall weiter an das Bundesgericht. Dies berichtete der Fernsehsender Tele M1 am Freitagabend.

Doch zuerst einmal von vorne: Der Journalist Hansi Voigt bezeichnete den Nationalrat Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremisten». Glarner verstand da keinen Spass und reichte eine Strafanzeige ein, woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Voigt ausstellte.

Dieser wiederum erhob dagegen Einspruch. Das Bezirksgericht Bremgarten gab dem Journalisten recht und sprach ihn frei – aber das ist noch lange nicht das Ende.

Sowohl Glarner als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen den Entscheid Berufung ein. Somit landete der Fall Ende März vor dem Aargauer Obergericht. Dieses bestätigte das Urteil der ersten Instanz – die Aussage sei klar in einem politischen Kontext gemacht worden und meine Glarner als Politiker, nicht als Person.

Direkt nach der Verhandlung hatte Glarner angekündigt, das Urteil vor das BGer zu ziehen, und jetzt macht er genau das. Gegenüber Tele M1 sagt der SVP-Mann:

«Wenn es das Obergericht Aargau fertig bringt, so etwas zu schützen, dann muss es halt höchstrichterlich entschieden werden.»

Man könne diese Beziehung zwar schon als Bagatelle sehen, aber es ginge dabei um sehr viel mehr: «Man ist als Milizpolitiker eben immer auch noch Privatperson und im Idealfall noch geschäftlich tätig. Und da will ich mir meinen Ruf nicht zerstören lassen.»

Er scheint zuversichtlich, dass es schliesslich doch noch klappt mit der Verurteilung Voigts. Das Bundesgericht werde sorgfältig abwägen, ob man einen Politiker wirklich derart in den Dreck ziehen dürfe.

Auf die Frage, ob das Ganze auch eine Geldfrage sei, meint Glarner, dass das Eben der Preis sei, den man zahlen müsse. Oder eben der andere, wenn man gewinnt.

Wann der Fall vor dem Bundesgericht verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Derweil war Hansi Voigt für eine Stellungnahme gegenüber dem TV-Sender Tele M1 offenbar nicht erreichbar, heisst es im Beitrag. (cpf, mit Material der Aargauer Zeitung)

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