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Die Entlassung von Christoph Mörgeli war nicht rechtmässig

Christoph Mörgeli kann einen Teilerfolg verzeichnen.
Christoph Mörgeli kann einen Teilerfolg verzeichnen.Bild: KEYSTONE

Die Entlassung von Christoph Mörgeli war nicht rechtmässig

Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hatte im Dezember ein Urteil gefällt im Fall Mörgeli. Danach blieb der Bericht unter Verschluss. Jetzt liegt er laut einem Medienbericht vor.
03.05.2015, 03:10
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Am 18. Dezember hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ihr Urteil gefällt, nachdem der SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli gegen seine Kündigung als Kurator des Medizinhistorischen Museums im Jahr 2012 rekurriert hatte. Beide Seiten halten den Bericht seit Monaten unter Verschluss; jetzt liegt er der «SonntagsZeitung» vor. Der Bericht kritisiert beide Seiten. Besser steht Christoph Mörgeli da. «Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen», heisst es im Schreiben. Man habe festgestellt, «dass die Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Rekurrenten unrechtmässig war».

Die Kommission rügt , dass der damalige Rektor Andreas Fischer die Kündigung allein ausgesprochen hatte, obwohl dies Sache der Universitätsleitung  wäre. Der Bericht hält fest, dass die Verfügung durch Fischer «formell mangelhaft» gewesen sei. «Die formellen Mängel des Kündigungsverfahrens wiegen vorwiegend schwer: Einerseits wurde die Kündigung durch den unzuständigen Rektor ausgesprochen und anderseits wurde der Anspruch des Rekurrenten auf vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt». Erschwerend käme hinzu, dass die Entlassung schon feststand, bevor Mörgeli das rechtliche Gehör gewährt wurde

Im Bericht wird die Universität Zürich mehrfach gerügt.
Im Bericht wird die Universität Zürich mehrfach gerügt.Bild: KEYSTONE

Keine Rede von Wiedereinstellung im Bericht

«Unverständlich» findet die Rekursinstanz auch, weshalb die Uni nach dem ersten Artikel im «Tages-Anzeiger» über Mörgelis fachliche Leistung im September 2012 «nicht umgehend Hilfe anbot und der öffentlichen Ausbreitung von internen Angelegenheiten nicht entgegentrat». Das sei eine «Fürsorgepflichtverletzung» des Arbeitgebers.

Trotzdem kann sich auch Mörgeli nicht richtig freuen. Von seiner Wiedereinstellung durch die Hochschule, wie er das verlangte, ist im Bericht keine Rede. Stattdessen wird die Universität lediglich verpflichtet, ihrem prominenten Ex-Mitarbeiter drei Monatslöhne auszuzahlen. Die Kommission wirft Mörgeli «schwere Loyalitätspflichtverletzung» vor, weil er seinen Vorgesetzten Flurin Condrau und andere Mitarbeiter in der Öffentlichkeit kritisierte. Mörgeli habe sich zwar gegen die «Pressekampagne» wehren dürfen, nicht aber öffentlich Mobbing-Vorwürfe und die Forderung nach strafrechtlichen und disziplinarischen Massnahmen erheben dürfen. Durch dieses Verhalten habe er seine Entlassung «materiell gerechtfertigt».

Mörgeli hat trotz des Teilerfolgs das Urteil an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. (feb)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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quark
03.05.2015 04:37registriert Februar 2014
Wieviele Millionen haben Mörgelis Gerichtskosten uns Steuerzahler schon gekostet? Als Doppelverdiener auf Kosten des Staates hat er bereits tüchtig zugelangt. Zahlt er diese absolut unnötigen Aufwände dem Volk zurück oder ist in seinen Augen diese Verschleuderung von Steuergelder ganz normal? Normal,für ihn, natürlich nicht normal für andere SchweizerInnen.
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stadtzuercher
03.05.2015 08:50registriert Dezember 2014
Dieser Staatsangestellter klammert sich verständlicherweise an seine Beamtenpfründe. Soviel ich korrekt informiert bin, lebt dieser Mörgeli seit Geburt vom Staat, d.h. von unseren Steuergeldern.
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