Schweiz
SVP

Frau oder SVP: Bei den Bundesrichterwahlen kommt es heute zum Seilziehen

Wer am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Recht spricht, entscheiden National- und Ständerat.
Wer am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Recht spricht, entscheiden National- und Ständerat. bild: keystone

Frau oder SVP: Bei den Bundesrichterwahlen kommt es heute zum Seilziehen

Die SVP präsentiert heute bei Bundesrichterwahlen einen guten Mann. Er könnte an einer guten CVP-Frau scheitern.
19.06.2019, 05:32
Henry Habegger / ch media
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Der Anspruch der SVP ist unbestritten. Und mit dem Berner Verwaltungsrichter Thomas Müller, 54, verfügt sie über einen anerkannten, moderaten Kandidaten, der einen bisherigen SVP-Richter ersetzen soll.

Trotzdem kommt es heute im Bundesparlament bei den Bundesrichterwahlen zu einem Seilziehen. Denn die für die Vorbereitung der Wahlen zuständige Gerichtskommission (GK) schlägt knapp nicht den SVP-Mann vor, sondern dank der Stimmen von Mitte-links eine CVP-Frau: Julia Hänni, 41, Luzerner Assistenzprofessorin, einst Gerichtsschreiberin am Bundesgericht.

Es geht um Politik ...

Im Hintergrund geht es um die politische Ausrichtung des Bundesgerichts. In der Ausschreibung wurde ein Richter für die zweite öffentlichrechtliche Kammer gesucht. Und das ist die Kammer, die in Sachen Ausschaffungsinitiative Entscheide fällte, die der SVP nicht passten. Also mutmassten andere Parteien, die SVP wolle mit Richter Müller diese Kammer unter Kontrolle bekommen.

SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (Zug) bestreitet dies: «In welcher Kammer Thomas Müller Richter würde, ist offen. Das Bundesgericht entscheidet selbst darüber, und da soll sich die Bundesversammlung nicht einmischen.» Es ist tatsächlich so: Die Wahl Müllers würde noch nicht bedeuten, dass er Richter in der Kammer wird, die im Visier der SVP ist.

«Das Frauenargument zieht hier nicht. Vier unserer neun verbleibenden Mitglieder am Bundesgericht sind Frauen.»
Thomas Aeschi, SVP-Fraktionschef

... und um Frauen

Aber es geht auch um die Sache der Frauen. Die Freiburger SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel sagt: «Gerade nach dem Frauenstreik fände ich es einen Affront, wenn wir die Frau nicht wählen würden. Thomas Müller kann sich bei nächster Gelegenheit wieder präsentieren, er ist ein guter Kandidat.» Die Rechtsanwältin, selbst Mitglied der Gerichtskommission, sagt: «Ich hatte von der CVP-Kandidatin Julia Hänni einen hervorragenden Eindruck, sie überzeugte mich klar am meisten.» Für sie sei klar: «Wenn wir eine gute qualifizierte Kandidatin haben, sollten wir sie wählen. Der Frauenanteil am Bundesgericht ist tief, er liegt bei 40 Prozent.

Aeschi gibt zurück: «Das Frauenargument zieht hier nicht. Vier unserer neun verbleibenden Mitglieder am Bundesgericht sind Frauen, wir haben also einen sehr hohen Frauenanteil.» Was wiederum Schneider Schüttel nicht überzeugt: «Das ist kein Argument. Massgebend ist der Frauenanteil am ganzen Gericht.»

Am letzten Freitag schrieb CVP-Nationalrätin Ruth Humbel auf Twitter: «Die erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichtes besteht aus 6 Männern und keiner Frau. Die NZZ will, dass es so bleibt und schreibt gegen eine bestens qualifizierte und von der Gerichtskommission nominierte Frau. Am Tag des Frauenstreiks.»

Bis heute Morgen wird noch gefeilscht werden hinter den Kulissen. Namentlich die CVP versucht, die SVP zu vertrösten: Die solle Müller zurückziehen, dieser werde dann bei den nächsten Wahlen im September gewählt. Aeschi sagt: «Ich verstehe nicht, dass die SVP, welche nach dem Parteiproporz zweieinhalb Richterstellen untervertreten ist, nun für die CVP mit einer Untervertretung von nur einer halben Richterstelle Platz machen soll.» Seine Partei will heute früh ihre Strategie festlegen. (bzbasel.ch)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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03_szust
19.06.2019 06:51registriert Oktober 2015
Wer von den beiden ist besser qualifiziert, den Job zu machen?
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Stirber
19.06.2019 07:32registriert Oktober 2017
Allgemein finde ich es nicht gut, dass Richter einer Partei angehören müssen. Die Judikative sollte klar von der Legislative getrennt sein. Und als Argument für einen Bundesrichter/eine Bundesrichterin sollte in meinen Augen die Qualifikationen und nicht die Parteizugehörigkeit am stärksten gewichtet werden.
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