Nach einer langen und lebhaften Debatte hat der Nationalrat am Donnerstag die Vorlage mit neuen Tabakwerberegeln abgelehnt. Der SVP gingen die Werbeeinschränkungen für die Tabakindustrie zu weit, der Ratslinken zu wenig weit.
Darum geht es:
Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung mehr für Tabakwaren zu sehen bekommen. Das haben Volk und Stände im Februar 2022 mit der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung (Tabakwerbeverbotsinitiative)» in die Verfassung geschrieben.
Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. Der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst ab. Am Donnerstag war nun der Nationalrat am Zug. Auch er sah mehrere Ausnahmen vom Verbot für Tabakwerbung vor.
Andreas Glarner (SVP/AG) machte im Namen seiner Fraktion geltend, dass der Bundesrat in seinem Entwurf über den Text der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hinausgegangen sei.
Glarner verwies auf die freie Marktwirtschaft. Es dürfe nicht sein, dass in Publikationen wie der «Bilanz» oder der «Neuen Zürcher Zeitung» Tabakwerbung verboten sein solle. Er meint:
Durch das geplante Sponsoringverbot für Tabakunternehmen stünden zudem viele Anlässe vor dem Aus.
Mit 126 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer den Rückweisungsantrag ab. Danach berieten sie über das Tabakproduktegesetz im Detail. Im Zentrum stand die Frage stehen, wie wortgetreu das Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Lorenz Hess (Mitte/BE) plädierte im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) für eine «adäquate und möglichst rasche Umsetzung» der Initiative. Mit den Mehrheitsvorschlägen würden die Forderungen der Initiative erfüllt.
Die Initiative sehe kein umfassendes Werbeverbot vor, gab Regine Sauter (FDP/ZH) namens ihrer Fraktion zu bedenken. Tabakwerbung dürfe nur Minderjährige nicht erreichen. Erwachsene könnten Tabakprodukte legal erwerben. Da müsse es auch möglich sein, bei dieser Zielgruppe zu werben. «Legiferieren wir so liberal wie möglich und so restriktiv wie nötig», sagte Sauter.
Die Ratslinke warnte davor, den Verfassungsartikel zu verwässern. Mit den Mehrheitsvorschlägen missachte die vorberatende Kommission den Volkswillen und schädige die Gesundheit der Jugendlichen, sagte Barbara Gysi (SP/SG).
Das Parlament sei daran, die Verfassung zu verletzen, hielt auch Manuela Weichelt (Grüne/ZG) fest. Das bestätige auch ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasster und durch das Bundesamt für Justiz (BJ) konsolidierter Bericht. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider nahm ebenfalls Bezug auf dieses Gutachten. Es sei am Parlament, die Initiative verfassungskonform umzusetzen.
Melanie Mettler (GLP/BE) wies im Namen ihrer Fraktion hin, dass viele Fragen zur Umsetzung der Initiative nicht klar beantwortet werden könnten. «Es gibt kein Schwarz-Weiss.» Unstrittig sei, dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden müssten.
Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Ständerat. Falls er die Vorlage auch ablehnt oder der Nationalrat danach ein zweites Mal, ist das Geschäft erledigt. Das Parlament müsste dann für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Feld eins beginnen. (yam/ sda)
Warum sollte Werbung nachweislich gesundheitsschädlicher Produkte überhaupt erlaubt sein?
Beworben muss ein Produkt dass ausschliesslich schadet (ausser dem Porte Monnaie der Herstellers) bestimmt nicht.
Nur noch dass ich alles richtig verstehe: Dragqueens die vorlesen sin gefährlich, Tabak jedoch nicht. Bürgerliche Logik, einfach n Fiebertraum.
Schade, dass wegen so einem Irren (und weiteren) das Werbeverbot nicht umgesetzt wird. Ausser Geldgier gibt es nämlich keinen Grund, gegen ein Tabakwerbeverbot zu sein. Und das sage ich, als Raucher. Habe übrigens nicht mit Rauchen angefangen, wegen der Werbung, sondern wegen der Kollegen. Aber egal.