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Nationalratskommission ist für Präventivhaft bei potentiellen Terroristen

Nationalratskommission ist für Präventivhaft bei potentiellen Terroristen

19.05.2020, 13:19
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Bild: KEYSTONE

Die vom Bundesrat vorgeschlagene verstärkte Terrorismusbekämpfung stösst auch in der vorberatenden Nationalratskommission auf Anklang. Sie empfiehlt ein doppeltes Ja zu zwei Vorlagen. Verschärfend beantragt die Kommission, das Instrument der Präventivhaft einzuführen.

Die grosse Kammer hatte im vergangenen Herbst eine entsprechende Motion angenommen. Nun beantragt ihre Sicherheitspolitische Kommission (SiK) mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die polizeilichen Massnahmen um eine «gesicherte Unterbringung von Gefährdern (GUG)» ergänzt werden sollen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Reaktionen aus dem Ausland

Damit könnten Menschen auf puren Verdacht hin über längere Zeit im Gefängnis eingesperrt werden. Mit dieser zusätzlichen Massnahme sollen Anschläge von bekannten Gefährdern noch effektiver verhindert werden. Eine Minderheit lehnt das Anliegen ab. Sie argumentiere, dass eine Präventivhaft mit dem Rechtsstaat unvereinbar sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstosse.

Im Vorfeld der Kommissionssitzung hatten Menschenrechtler, darunter die Beauftragte der Europarats, bereits die Ständeratsentscheide als «zu weitgehend» bezeichnet. Dass schon 15-Jährige unter Hausarrest gestellt werden könnten, widerspreche den Menschen- und den Kinderrechten. Auch die Möglichkeit, Massnahmen gegen Kinder ab zwölf Jahren erlassen zu können, stösst bei ihnen auf Widerspruch.

Lockerungen allesamt abgelehnt

Die Nationalratskommission kommt nach der Anhörung der Kantone sowie einer Reihe von Experten zu einem anderen Schluss. Mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung befürwortet sie die Anpassung des Strafrechts und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Die Verschärfung der polizeilich-präventiven Massnahmen unterstützt die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen. Sämtliche weniger weitgehende Massnahmen wurden abgelehnt.

Eine Mehrheit anerkenne den Handlungsbedarf, um der aktuellen Gefahr des Terrorismus mit zusätzlichen vorbeugenden Instrumenten begegnen zu können, heisst es in der Mitteilung. Verschiedene Anträge von links scheiterten in der Kommission. Sie werden während der Ratsdebatte in der bevorstehenden Sommersession noch einmal zu reden geben.

Hausarrest ab 15 Jahren

Für reichlich Gesprächsstoff sorgte in der Kommission beispielsweise das Strafmass für Unterstützer von kriminellen oder terroristischen Organisationen, wie es in der Mitteilung heisst. Schliesslich stützte sie deutlich den Beschluss des Ständerats, sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu ermöglichen.

Auch das Mindestalter für Sicherheitsmassnahmen gab zu reden. Die Mehrheit der Kommission stimmte schliesslich dem Bundesrat zu, wonach der Hausarrest gegen Personen ab 15 Jahren verhängt werden kann, die weitere Massnahmen bereits bei Kindern ab 12 Jahren. Eine Minderheit war der Ansicht, dass insbesondere der Hausarrest bei Jugendlichen eine kontraproduktive Wirkung haben könne, wenn sie in einem prekären Umfeld weiter radikalisiert würden.

Weitgehende Rechtshilfe

Weiter sprach sich die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, für unparteiische humanitäre Organisationen explizit eine Ausnahme vorzusehen. Solchen Organisationen soll es weiterhin straffrei möglich sein, in bewaffneten Konflikten mit bewaffneten Gruppen in Kontakt zu stehen und der Zivilbevölkerung in von diesen Gruppen kontrollierten Gebieten Hilfe zu leisten.

Anders als der Ständerat will die Nationalratskommission Informationen und Beweismittel vorzeitig übermitteln, wenn ausländische Ermittlungen ohne diese Rechtshilfemassnahmen unverhältnismässig erschwert würden oder um eine schwere und unmittelbare Gefahr abzuwehren.

Reaktion auf öffentliche Kritik

Die Regierung hat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die zweite Vorlage sieht präventive Massnahmen vor. Diese sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Der Ruf nach neuen Regeln war unter anderem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus der Haft entlassen werden mussten und weiterhin als gefährlich galten. Die Behörden konnten aber nichts tun, weil eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Bundesrat reagierte mit einem Paket von Massnahmen gegen Terrorismus. (aeg/sda)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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circumspectat animo
19.05.2020 13:51registriert März 2019
Wo Beginnt es und wo hört es auf?
"Gefährder" ist ein sehr dehnbarer Begriff werden in Zukunft Querulanten wie Eric Weber während den Wahlen in Prävantivhaft genommen ?
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Lowend
19.05.2020 14:24registriert Februar 2014
Ich wäre dafür, dass wir am einfachsten alle Menschen präventiv einsperren, weil alle Menschen potentielle Täter sein könnten und wir so der Groteske von Dürrenmatt, der in der Schweiz ein Gefängnis sah, in dem die Insassen gleichzeitig die Wärter sind, die sich sicher fühlen, weil sie sich gegenseitig bewachen, endlich nahe kommen.
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