Schweiz
Terrorismus

Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Datenschutz und Früherkennung

Bundesrat will Nachrichtendienst stärken und besser beaufsichtigen

Der Bundesrat plant eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Am Donnerstag stellt er die Schwerpunkte dazu vor.
28.01.2026, 15:0128.01.2026, 15:29

Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen geben. Doch auch die Aufsicht über den NDB will er stärken. Die entsprechende Vorlage zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes geht nun ans Parlament.

Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte, soll der NDB künftig bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Daten-Beschaffungsmassnahmen einsetzen können wie heute beispielsweise bei Terrorismus.

Aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat aber darauf, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Gemeint sind etwa Anwälte oder Ärztinnen.

Vor allem bei der Funk- und Kabelaufklärung will der Bundesrat die unabhängige Aufsicht stärken. Deshalb plant er, die Aufgaben der bisherigen, im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) der vollamtlich tätigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu übertragen. (sda)

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