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Tötungsdelikt in Muralto TI – Verurteilter muss 18,5 Jahre hinter Gitter

Tötungsdelikt in Muralto TI – verurteilter Deutscher muss 18,5 Jahre hinter Gitter

30.11.2022, 14:41
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Zwei Polizeibeamte vor dem Hotel La Palma au Lac, am Dienstag, 9. April 2019, in Muralto, Kanton Tessin. Im Hotel wurde die Leiche einer Frau gefunden. (KEYSTONE/TI-PRESS/Samuel Golay)
Die Polizei vor dem Tatort.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Das Berufungsgericht in Locarno hat am Dienstag im Prozess um das Tötungsdelikt im Hotel «La Palma au Lac» in Muralto TI das Strafmass erhöht. Der Täter muss für 18.5 Jahre hinter Gitter - sechs Monate länger als bei der ersten Verurteilung.

Im Hotel «La Palma au Lac» am Stadtrand von Locarno war am 9. April 2019 eine 22-jährige englische Touristin von ihrem Lebensgefährten, einem 32-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Zürich, erdrosselt worden. Das Gericht hob in zweiter Instanz das Strafmass noch an. Das Berufungsgericht bestätigte entsprechende Informationen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der verurteilte Deutsche wird für 14 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Das sind zwei Jahre mehr als das Schwurgericht in Locarno in erster Instanz festgelegt hatte. Der Angeklagte wurde der qualifizierten und nicht wie in erster Instanz der einfachen Veruntreuung für schuldig befunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 19 Jahren und sechs Monaten sowie einen Landesverweis von 15 Jahren gefordert. Die Verteidigung vertrat ihrerseits die These, dass es sich um ein erotisches Spiel gehandelt habe, das schlecht ausgegangen sei.

Die beiden Parteien erhalten bis Ende Jahr die schriftliche Begründung des Berufungsurteils zugestellt. Sie haben dann 30 Tage Zeit, um gegen die Verurteilung in zweiter Instanz zu rekurrieren.

Das Tötungsdelikt im Hotel «La Palma au Lac» hatte im Tessin grosse Emotionen ausgelöst. Das Opfer war am Morgen des 9. April leblos im Zimmer des Hotels aufgefunden worden, nachdem ihr Begleiter Alarm ausgelöst hatte. Das Paar hatte sich einige Monate zuvor in Thailand kennengelernt. Die junge Engländerin, eine reiche Erbin, war ihrem Partner nach Zürich gefolgt.

In der Nacht vor der Tat hatten Hotelgäste einen heftigen Streit aus dem Zimmer des Paares gehört. Laut der Rekonstruktion des Sachverhalts im ersten Prozess wollte der Deutsche Zugriff auf das Vermögen seiner Freundin erlangen, was zum Streit und Tod führte. (aeg/sda)

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