Schweiz
Tessin

Tessiner Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Priester-Urteil

Ein Fahrzeug der Polizei waehrend einer Solidaritaetskundgebung vor vor dem Prozess am Zuercher Obergericht, am Donnerstag, 15. Februar 2024 in Zuerich. Am heutigen Donnerstag stehen drei Zuercher Sta ...
Letzte Woche hatte das Gericht den 56-jährigen Priester zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild)Bild: keystone

Tessiner Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Priester-Urteil

18.08.2025, 16:1218.08.2025, 16:16

Die Tessiner Staatsanwältin hat Berufung gegen das Urteil des Tessiner Kantonsstrafgerichts im Prozess gegen einen Priester angemeldet. Letzte Woche hatte das Gericht den 56-jährigen Priester zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

«Jeder sexuelle Missbrauch an Minderjährigen oder an einer verletzlichen Person ist ein Missbrauch zu viel», schreibt die Vereinigung Gava (Gruppo di Ascolto per le Vittime in Ambito Religioso) in einer Stellungnahme.

Wegen vorzeitigen Strafvollzugs kam der Mann sofort auf freien Fuss.

Das Leid der Betroffenen hänge weder von quantitativen Faktoren (wie oft es geschehen ist) noch von qualitativen (welche Art von körperlichem Kontakt, an welchen Körperstellen) ab - und auch nicht davon, wie die Ermittlungen abliefen, schreibt die Vereinigung weiter. Für die Opfer gebe es weder Verjährung noch bedingte Strafen; es existiere nur die Möglichkeit, Hilfe zu suchen, um mit dem Geschehenen zu leben.

Priester aus Sicht des Richters «kooperativ»

Gava nimmt damit Bezug auf die Argumentation des vorsitzenden Richters im Prozess gegen einen Tessiner Priester vom vergangenen Donnerstag. Der Richter hatte argumentiert, dass bei den «meisten» der insgesamt neun Opfer der Priester die Genitalien nicht berührt habe. Nur in «wenigen Fällen» habe er diese zwischen den Beinen berührt.

Zudem hatte der Richter den Fall im Vergleich zu anderen, am Kantonsstrafgericht verhandelten Fällen, als «leicht» eingestuft. Die Forderung nach einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe bezeichnete er als «völlig überzogen». Der Mann sei «kooperativ» gewesen und habe aufrichtige Reue gezeigt, so der Richter. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
5
Immer länger Hotel Mama – Die Jungen ziehen später aus als früher
Eine neue Auswertung zeigt, dass junge Schweizerinnen und Schweizer immer länger bei den Eltern leben. Und, welches Geschlecht früher auszieht.
Junge Menschen in der Schweiz leben länger bei ihren Eltern als noch vor 20 Jahren. Während es bei jüngeren Jahrgängen 23,7 Jahre dauert, bis die Hälfte ausgezogen ist, waren die älteren knapp zwei Jahre früher dran.
Zur Story