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Tessiner Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Priester-Urteil

Ein Fahrzeug der Polizei waehrend einer Solidaritaetskundgebung vor vor dem Prozess am Zuercher Obergericht, am Donnerstag, 15. Februar 2024 in Zuerich. Am heutigen Donnerstag stehen drei Zuercher Sta ...
Letzte Woche hatte das Gericht den 56-jährigen Priester zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild)Bild: keystone

Tessiner Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Priester-Urteil

18.08.2025, 16:1218.08.2025, 16:16
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Die Tessiner Staatsanwältin hat Berufung gegen das Urteil des Tessiner Kantonsstrafgerichts im Prozess gegen einen Priester angemeldet. Letzte Woche hatte das Gericht den 56-jährigen Priester zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

«Jeder sexuelle Missbrauch an Minderjährigen oder an einer verletzlichen Person ist ein Missbrauch zu viel», schreibt die Vereinigung Gava (Gruppo di Ascolto per le Vittime in Ambito Religioso) in einer Stellungnahme.

Wegen vorzeitigen Strafvollzugs kam der Mann sofort auf freien Fuss.

Das Leid der Betroffenen hänge weder von quantitativen Faktoren (wie oft es geschehen ist) noch von qualitativen (welche Art von körperlichem Kontakt, an welchen Körperstellen) ab - und auch nicht davon, wie die Ermittlungen abliefen, schreibt die Vereinigung weiter. Für die Opfer gebe es weder Verjährung noch bedingte Strafen; es existiere nur die Möglichkeit, Hilfe zu suchen, um mit dem Geschehenen zu leben.

Priester aus Sicht des Richters «kooperativ»

Gava nimmt damit Bezug auf die Argumentation des vorsitzenden Richters im Prozess gegen einen Tessiner Priester vom vergangenen Donnerstag. Der Richter hatte argumentiert, dass bei den «meisten» der insgesamt neun Opfer der Priester die Genitalien nicht berührt habe. Nur in «wenigen Fällen» habe er diese zwischen den Beinen berührt.

Zudem hatte der Richter den Fall im Vergleich zu anderen, am Kantonsstrafgericht verhandelten Fällen, als «leicht» eingestuft. Die Forderung nach einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe bezeichnete er als «völlig überzogen». Der Mann sei «kooperativ» gewesen und habe aufrichtige Reue gezeigt, so der Richter. (sda)

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