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Kantone blitzen ab: Gericht untersagt Wolfabschüsse bis zu Urteil

Ein Wolf im Wildnispark Langenberg, aufgenommen am Freitag, 8. Dezember 2023 in Langnau am Albis.Die Woelfe im Wildnispark Zuerich Langenberg stammen urspruenglich von Wildfaengen in den Karpaten ab u ...
Ein Wolf im Wildnispark Langnau am Albis.Bild: keystone

Kantone blitzen ab: Gericht untersagt Wolfabschüsse bis zu Urteil

05.01.2024, 12:0005.01.2024, 11:52
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Worum geht's?

Solange das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln in den Kantonen Graubünden und Wallis entschieden hat, dürfen keine Tiere abgeschossen werden. Das Gericht hat die Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Wofür erhielten die Kantone grünes Licht?

Die beiden Kantone ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten. Beim Kanton Wallis stimmte das Bafu der Entfernung der Wolfsrudel Nanz (mindestens fünf Wölfe), Le Fou-Isérables (mindestens vier Wölfe) und Les Hauts-Forts (mindestens drei Wölfe) zu.

Der Kanton Graubünden erhielt grünes Licht für die Eliminierung der Wolfsrudel Stagias (mindestens acht Wölfe), Vorab (mindestens zehn Wölfe) sowie den vorgesehenen Abschuss von je zwei Drittel der 2023 geborenen Jungwölfe der Rudel Jatzhorn (drei Welpen) und Rügiul (zwei Welpen). Dies geht aus den beiden am Freitag publizierten Zwischenverfügungen des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Was bedeutet «aufschiebende Wirkung»?

Wie in der Regel üblich, haben die Beschwerden der Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die durch eine Verfügung angeordnete Rechtsfolge vorläufig nicht eintritt. Zweck der aufschiebenden Wirkung ist es, die beschwerdeführende Partei die nachteiligen Wirkungen der Verfügung so lange nicht fühlen zu lassen, bis über deren Rechtmässigkeit entschieden ist, wie das Gericht schrieb.

Wie begründet das Gericht die Vorgehensart?

Die beiden Kantone stellten im Dezember das Gesuch, die aufschiebende Wirkung aufgrund des «hohen Schadensausmasses» aufzuheben. Diesem Begehren gab das Bundesverwaltungsgericht nicht statt.

Es hält fest, dass die Naturschutzorganisationen im Fall Wallis glaubhaft gemacht hätten, dass in der Vergangenheit mögliche Schutzmassnahmen nicht ergriffen worden seien. Dadurch liesse sich die befürchtete hohe Anzahl an Nutztierrissen deutlich verringern. Dies relativiere die Notwendigkeit eines Entzugs der aufschiebenden Wirkung erheblich.

Es falle auch ins Gewicht, dass es sich beim Wolf um ein vom Gesetzgeber geschütztes Tier handle. Die Zahl der trotz Herdenschutzhunden gerissenen 16 Nutztiere sei relativ gering und reiche nicht aus, um die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Zum Bündner Gesuch schreibt das Bundesverwaltungsgericht, die strittige Bestandsregulierung könne zum Abschuss von 23 Wölfen führen. Dem stünden jene fünf Nutztierrisse gegenüber, die im letzten Jahr trotz Herdenschutzmassnahmen stattgefunden haben dürften. Die befürchteten Schäden seien weder faktisch noch finanziell völlig unzumutbar.

In der Sache selbst hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden – also, ob die verfügten Abschüsse mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. (Verfügungen A-6740/2023 und A-6831/2023 vom 3.1.2024) (sda)

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80 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hiker
05.01.2024 12:12registriert Januar 2017
Sieh an, es geht also doch nicht so einfach wie Rösti sich das vorgestellt hat. Anhand der Begründung des Gerichtsentscheides sieht man auch wie masslos hier von Seiten einer Gruppe von Politikern und Herdenbesitzern übertrieben wurde. Einmal mehr ein beispielloses Trauerspiel um politisch Kapital aus der Sache zu schlagen. Wir nähern uns gefährlich den Zuständen in den USA. Ich befürchte die SVP und deren Sympathisanten werden wie die GOP behaupten die Justitz sei parteiisch. Und dabei „vergessen“, dass Parteiinteressen nicht über dem Gesetz stehen.
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milchsuppe
05.01.2024 12:06registriert November 2019
Das Urteil zeigt, dass das neu von BR Rösti geführte BAFU nicht vollig an bestehendem Recht und gegen wissenschafftliche Erkrnntnisse vorbei agieren kann.

Hoffentlich sieht das Bundesverfassungsgericht die Sache in der abschliese3nden Beurteilung gleich.
Herdenschutzhunde und andere Masnahmen sind wirkungsvoll. Die meisten Schafrisse passieren gemäss dem Hericht und Wissenschaftlern wenn KEINE Massnahmen ergriffen wurden.
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Triple
05.01.2024 12:31registriert Juli 2015
Ob der Rösti und seine Kumpanen wohl oft so mit Zahlen übertreiben wie es vorab beim Wolf geschehen ist?

Die Zahlen welche das Gericht da liefern werfen ja ein völlig anderes Licht auf die Sache.
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