Am vergangenen Freitag war in Graubünden die am 1. Dezember gestartete Jagd auf Wölfe teilweise gestoppt worden. Auf der Webseite es Kantons hiess es, der Grund sei eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Am Montag lieferten nun Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz die Begründungen für ihre Einsprachen gegen die Abschussverfügungen nach.
Bund und Kantone missachteten jede Verhältnismässigkeit und ignorierten die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald, heisst es im gemeinsamen Communiqué. Die Organisationen verweisen auf die Beratung des Jagd- und Schutzgesetzes im Parlament. Dort sei festgestellt worden, dass der Abschuss ganzer Rudel die Ausnahme bleiben müsse und lediglich auf Rudel angewendet werden dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien.
Es sei «besonders irritierend», dass Bund und Kantone nun die Regulierung ganzer Wolfsrudel «flächig bewilligt» hätten. Entgegen den Zusicherungen des Bundesrates seien auch Abschüsse von ganzen Rudeln bewilligt worden, die nur sehr wenige Nutztiere gerissen hätten.
Damit werde geltendes Recht verletzt. Die Naturschutzorganisationen fechten deshalb vier der acht Abschussverfügungen im Kanton Graubünden vor Gericht an. Vorläufig gestoppt wird damit die Eliminierung der Rudel Stagias und vorab sowie die Regulierung der Rudel Jatzhorn und Rügiul. Im Kanton Wallis betreffen die Beschwerden die Abschüsse der Rudel Hauts-Forts, Nanztal und Isérables-Fou. (saw/sda)