Der Taxi-Onlinedienst sorgt mit seinen günstigen Preisen weltweit für Knatsch mit lokalen Taxifirmen. Die US-Firma vermittelt über eine Smartphone-App Fahrten, die unter dem Namen Uber X und Uber Black von Taxi- und Limousinen-Chauffeuren ausgeführt werden. Nun melden sich auch die Zürcher Flughafen-Taxichauffeure erbost zu Wort. «Die Uber-Taxis sind zu einem echten Problem geworden», sagt Rudolf Näpflin, Vertreter der IG Airport Taxi Fahrer Zürich. Täglich würden bis zu zehn Uber-Chauffeure Passagiere aufgabeln.
Die Flughafen Zürich AG bemüht sich, nicht zu viel Öl ins Feuer zu giessen. Aber auch Sprecherin Sonja Zöchling sagt: «Wir sehen es nicht so gerne, wenn Uber-Taxis Passagiere am Flughafen aufnehmen.» Denn eigentlich ist es den rund 130 lizenzierten Airport-Taxis vorbehalten, direkt beim Ausgang des Flughafen-Terminals auf ankommende Passagiere zu warten. In der Branche nennen das die Fahrer Wischen, im Gegensatz zum Bestellen des Taxis per Telefon, der sogenannten Auftragsfahrt. Zuletzt wurde die Lizenz 2012 an die Firma 7×7 Airport Taxis ausgestellt. Sie läuft noch bis Ende 2017.
Mit den konzessionierten Chauffeuren könne man gewisse Qualitätsstandards garantieren, sagt Zöchling. Etwa dass der Fahrer Englisch spricht, dass er Kurzstrecken nicht verweigert und auf die Sauberkeit bei sich und im Fahrzeug achtet. «Das Gesamterscheinungsbild der Taxi-Flotte ist für uns sehr wichtig.»
Auch sei mit den offiziellen Airport-Taxis garantiert, dass während des Flugbetriebs immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung stünden, sagt Zöchling. Verwehren könne man es den Passagieren aber nicht, ein Uber-Taxi zu bestellen. «Wir können lediglich unterbinden, dass sich diese Taxis in die offizielle Wartezone einreihen.»
Dies sei allerdings leichter gesagt als getan, sagt Chauffeur-Vertreter Rudolf Näpflin. «Es kommt immer wieder zu Wortgefechten, weil die Uber-Taxis in unsere Zone fahren. Die Flughafen Zürich AG scheint dies nicht zu interessieren, und die Vollzugsbehörden schlafen.»
André Küttel, Geschäftsführer der Airport-Taxi-Betreiberfirma 7×7, gibt sich etwas pragmatischer: «Ich habe nichts dagegen, wenn jemand ein Uber-Taxi am Flughafen bestellt, das gehört zum normalen Konkurrenzkampf.» Doch auch ihn störe es, wenn sich die Uber-Taxis in die konzessionierte Wartezone begeben.
Gar als illegal bezeichnet er das Produkt Uber Pop. Unter diesem Namen kann sich jedermann selbstständig als Taxi-Fahrer betätigen – mit besonders billigen Tarifen und ohne Taxibetriebsbewilligung. Uber bewirbt dies nicht als Gewerbe-Betrieb, sondern als Mitfahrgelegenheit. «Für diese Fahrten bezahlt Uber keine Mehrwertsteuer und auch keine Sozialleistungen», sagt Küttel. Nur deshalb seien derart günstige Preise möglich. «Das führt zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung.»
Rasoul Jalali, Chef von Uber in der Deutschschweiz, versteht die Aufregung nicht: «Die Fahrer wischen nicht, sondern kommen nur an den Flughafen, wenn der Passagier die Bestellung auf der App auslöst.» Auftragsfahrten seien erlaubt, auch ohne Konzession. Die Bedenken der Flughafen Zürich AG bezüglich der mangelnden Qualität hält er für unbegründet. «Die Qualität der Uber-Fahrer ist unser oberstes Gut», sagt Jalali.