Ein ehemaliger Fahrer des Fahrdienstvermittlers Uberpop hat vor einem Arbeitsgericht Lausanne Recht bekommen. Das Gericht anerkannte ihn als Angestellten von Uber. Das Urteil ist möglicherweise wegweisend für die Schweiz.
Der Fahrer hat von April 2015 bis Dezember 2016 jeweils 50.2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber gearbeitet. Entsprechend sei dies seine Haupttätigkeit gewesen, bestätigte sein Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Meldungen in verschiedenen Schweizer Medien vom Wochenende.
Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers deaktiviert, weil Beschwerden gegen ihn vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellte das Lausanner Arbeitsgericht nun fest. Der Betreffende sei sich der Anschuldigungen nicht bewusst gewesen und habe deshalb nicht reagieren können.
Das Gericht ordnete deshalb an, dass die Uber-Tochtergesellschaft dem Fahrer insgesamt 18'000 Franken zu zahlen habe. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem zweimonatigen Gehalt für ihm gesetzlich zustehende Ferien und einer Entschädigung.
Laut dem Anwalt ist jedoch an dem Fall das Wichtigste, dass das Gericht festgestellt hat, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte. «Das Urteil ist eindeutig. Es erkennt das Bestehen eines Arbeitsvertrags an», sagte der Anwalt.
«Das bedeutet», so der Anwalt gegenüber Keystone-SDA weiter, «dass die betroffenen Fahrer durch das Arbeitsrecht geschützt sind und der Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig ist». Für Uber sind die Konsequenzen beträchtlich, müsste der Fahrdienstvermittler doch Sozialversicherungsbeiträge wie Krankentaggeld oder die Unfallversicherung bezahlen.
Dieser Entscheid könnte demnach laut Anwalt Uber-Fahrer im ganzen Land betreffen. «Meiner Meinung ist dieses Urteil wegweisend für die Schweiz», sagte er. Doch innerhalb einer Frist von 30 Tage kann Uber nun beim Kantonsgericht Waadt und später beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. Uber hat sich bis anhin nicht zu dem Fall geäussert.
Der Anwalt geht davon aus, dass das Urteil sowohl für Fahrer von Uberpop, einem Dienst der in der Schweiz eingestellt wurde, als auch für Fahrer mit einem UberX-Berufsausweis gültig ist. Die Verhältnisse seien ähnlich, sagte der Anwalt.
Vor dem Hintergrund, dass Uber den Fall vor einem niederländischen Gericht klären wollte, hält es der Anwalt nun für besonders erfreulich, dass ein Waadtländer Gericht über den Fall befunden hat. Und er ergänzt: Es gehe hier nicht darum gegen Uber oder digitale Anwendungen generell vorzugehen, sondern es gehe darum diese neuen digitalen Arbeitsverhältnisse den Sozialgesetzen zu unterstellen. (sda)