Protest gegen Fahrdienstvermittler Uber: Die Genfer Taxifahrer sind mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht abgeblitzt.Bild: KEYSTONE
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von Taxi-Firmen und -Organisationen aus dem Kanton Genf nicht eingetreten. Sie hatten als vorsorgliche Massnahme das Verbot des Fahrdienstvermittlers «Uber» im Kanton Genf verlangt.
Die Genfer Taxifahrer sind der Ansicht, dass «Uber» gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstösst. Mit einer App kann ein Kunde seine Position bekannt geben und ein UberPop-Fahrer, der sich in der Nähe befindet, kann die Person aufpicken.
Die Fahrten mit den privaten Fahrern sind in der Regel deutlich günstiger als Taxis. Die Fahrer zahlen aber auch keine Steuern und Sozialabgaben. In verschiedenen Ländern sind deshalb Verbote erwirkt worden.
Wie das Bundesgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schreibt, haben die Genfer Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, was für einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil sie erleiden, wenn die vorsorgliche Massnahme gegenüber Uber nicht getroffen wird. (Urteil 4A_197/2015 vom 15.07.2015) (wst/sda)
Fahrdienst Uber
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Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv.
quelle: keystone / steffen schmidt
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Die beliebtesten Kommentare
Joshzi
27.07.2015 12:13registriert September 2014
Ich sehe schon ein, warum das Taxigewerbe Schutz durch den Staat beansprucht. Unfreundlich, unpünktlich, unzuverlässig, das muss vor dem freien Markt unbedingt geschützt werden. Wär ja noch schöner, wenn sich die Fahrgäste an den persönlichen, freundlichen und zuverlässigen Service von Uber gewöhnen würden. Das ist doch genau dieser "nicht wieder gutzumachende Nachteil", den das Bundesgericht nicht erkennen kann?
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