Die ersten 14 Fragen haben euch nicht genügt. Wir haben eure weiteren Fragen aus der Kommentarspalte gesammelt und die Antworten darauf recherchiert:
Es ist grundsätzlich möglich, dass ein 1.-Klasse-Wagen für 2.-Klasse-Passagiere freigegeben wird, wenn die 2. Klasse überfüllt ist. Dies liegt aber im Ermessen des Zugbegleiters. Wenn dieser grünes Licht gibt, können auch Kunden mit einem Billett für die 2. Klasse in der 1. Klasse reisen.
Grundsätzlich dürfen Stempelkarten nicht von Hand ausgefüllt werden. In einem Ernstfall - wie einem defekten Automaten - ist dies jedoch ausnahmsweise möglich. Allerdings liegt es in der Kompetenz der Zugbegleiter, bei Stempelkarten, die von Hand ausgefüllt wurden, einen Zuschlag zu verlangen. Sind Kunden von einem solchen Fall betroffen, sollten sie sich an den Kundendienst der SBB wenden. Der Handeintrag auf der Stempelkarte muss mit Kugelschreiber im untersten freien Feld erfolgen, da sie sonst bei der nächsten Entwertung vom Automaten überschrieben wird.
Bei Strecken über 116 Kilometern darf man innerhalb von zehn Tagen zurückfahren, die Gültigkeitsdauer ist entsprechend auf dem Billett aufgedruckt. Bei Strecken bis zu 115 ist der Fahrausweis für einen Tag bis Betriebsschluss gültig. (dies ist auch der Fall im oben genannten Beispiel). Züge, die in der selben Nacht, also nach 0:00 Uhr abfahren, dürfen dementsprechend benützt werden. Am Wochenende dürfen auch die Nachtzüge mit diesem Ticket genutzt werden, zusätzlich braucht es aber in den meisten Regionen einen Nachtzuschlag.
Am 1. August kommt der SwissPass, eine neue rote Plastikkarte, auf der alle Abonnements gespeichert werden. Der SwissPass wird dann, anders als die jetzigen Abos, bei einer Verlängerung aufgeladen. Es muss also keine neue Karte gedruckt werden. Die SBB planen, dass der SwissPass – und damit auch das GA – zu einem späteren Zeitpunkt auch auf einem dem Smartphone angezeigt werden kann. Wann genau die SBB dies einführt, ist noch nicht bekannt.
Wer über ein 1.-Klasse-Billett verfügt, darf selbstverständlich auch mit seinen Kollegen, die ein Billett für die 2. Klasse gekauft haben, in einem 2.-Klasse-Bereich sitzen. Umgekehrt funktioniert dies aber nicht. Ein Fahrausweis 2. Klasse berechtigt nur zum Aufenthalt in der 2. Klasse, auch wenn der Kollege ein Billett für die 1. Klasse hat.
Wenn der Akku eines Mobilgerätes niedrig ist, sollte auf die traditionelle Variante des Papiertickets zurückgegriffen werden. Falls du schon ein Billett auf deinem Smartphone hast, und der Akku schlapp macht, musst du im Zug allenfalls noch einmal für die Reise bezahlen. In diesem Fall kannst du das Ticket, wenn das Handy wieder aufgeladen ist, am Schalter vorweisen. Du kriegst dann – abzüglich einer Gebühr – Geld zurück.
Mit einem Nachtzuschlag von 5 Franken kannst du in den Tarifverbunden ZVV, A-Welle, FlexTax, OSTWIND, Tarifverbund Zug, Tarifverbund Schwyz, Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich-Luzern und Schaffhausen-Singen alle Nacht-Angebote nutzen.
In den Städten Bern, Biel, Solothurn, Interlaken und Thun gibt es das Moonliner-Netz. In diesen Bussen gilt der Moonliner-Tarif, der je nach Zone zwischen 6 und 27 Franken variiert.
Für die Region Basel und Umgebung gibt es für Nachtschwärmer den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW). Im TNW-Nachtnetz sind verschiedene Bahnen, Busse und «Drämmli» unterwegs. Mehr Infos findest du hier.
Wenn du dein Velo zusammenklappen kannst oder es mit abmontiertem Vorderrad und in einer Transporthülle transportierst, musst du keinen Zuschlag dafür zahlen. Die SBB bieten selbst eine spezielle Hülle, den TranZbag, an.
Wichtig: Die verpackten Fahrräder dürfen nicht auf den kostenpflichtigen Veloplattformen (gekennzeichnet mit einem Velopiktogramm) platziert werden. Wenn du dein verpacktes Velo auf einem Sitzplatz lagerst, musst du zusätzlich die Hälfte eines normalen Billetts dazu zahlen.
Ja. Es gibt kein Abonnement, in dem der Nachtzuschlag inbegriffen ist. Auch wer ein Gleis-7-Abo besitzt, dass von 19:00 bis 05:00 Uhr gültig ist, muss einen Nachtzuschlag lösen.
Der Hund oder die Hündin, egal welcher Grösse, braucht keinen Nachtzuschlag. Alle Hunde brauchen jedoch ein Streckenbillett (zum halben Preis). Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), die in Transportboxen, Körben oder anderen geeigneten Behältern transportiert werden, dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitfahren.
Was das kleine Geschäft betrifft, gibt es keine spezifischen Richtlinien. Grundsätzlich geht die SBB davon aus, dass die Hundehalter die Anstandsregeln auch in den Bahnhöfen einhalten.
Ja. Ein Klassenwechsel kann grundsätzlich immer und mit jedem Fahrausweis gelöst werden, auch mit einem Marschbefehl oder einem Gleis-7-Abo und dafür gibt es keinen Aufpreis. Wenn der Klassenwechsel im Zug gelöst wird, kostet er mindestens 10 Franken.
Ja. Wer einmal von einem regionalen Verband und ein zweites Mal in einem interregionalen SBB-Zug ohne oder nur mit teilgültigem Billett erwischt wurde, zahlt den höheren Zuschlag von 130 bzw. 110 Franken. Die Personalien werden für mindestens zwei Jahre gespeichert.