«Don't be shy», flüsterte er seinen mutmasslichen Opfern ins Ohr, bevor er sie vergewaltigte: Der unter seinem Pseudonym bekannte 30-jährige Zürcher Influencer «Travis the Creator» muss sich im März vor Gericht verantworten.
Vorgeworfen wird ihm mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung sowie die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig davon bleibt er jedoch straffrei für den Geschlechtsverkehr mit einem Kind – ein Offizialdelikt – obwohl er geständig ist, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Bei den Fällen, die im März vor Gericht kommen, waren die Frauen zwischen 18 und 21 Jahre alt. Doch insgesamt gaben 12 Frauen an, zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen zu sein, sechs von ihnen sogar unter 16.
Ein pikanter Fall etwa ist der von Maria*. Gemäss dem «Tagesanzeiger» lernte sie «Travis» im Januar 2019 in einer Bar an der Zürcher Langstrasse kennen, in die man erst ab 20 Jahren kommt. Später am Abend hatten sie Sex in seiner Wohnung – sie war 15 und er 24.
Wie Maria sagt, sei der Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gewesen. Travis hingegen behauptete, es war einvernehmlich. Bis etwas passierte, wie «Travis» selbst gegenüber der Polizei aussagte:
Danach habe er aufgehört. Und sie habe ihm gesagt: «Weisst du, wie alt ich bin?» Erst dort habe er gemerkt, dass sie «viel jünger als ich» war, beteuerte er vor Gericht.
Trotz seines Geständnisses vom Geschlechtsverkehr mit einem Kind blieb «Travis» straffrei. Warum?
Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass «Travis» Maria in einem Club kennengelernt habe, der erst ab 20 Jahren zugänglich sei, und sie an dem Abend Alkohol für über 18-Jährige konsumiert habe. Daher habe er nicht erkennen können, dass sie minderjährig war.
Hinzu kommt, dass Maria ihre Anzeige wegen Vergewaltigung im Jahr 2023 zurückzog, aus «privaten Gründen». Ohne stärkere Beweise und ohne die Aussage des mutmasslichen Opfers blieb nichts übrig, als das Verfahren einzustellen.
Wegen eines Copy-Paste-Fehlers durch die Staatsanwaltschaft erhält «Travis» für den Fall aber noch 300 Franken Entschädigung. Eigentlich sei nämlich nicht geplant gewesen, dass «Travis» eine Genugtuung erhalte, doch weil der Staatsanwaltschaft ein «Kopierfehler» passierte, wird der Beschuldigte für den Vorfall mit der 15-Jährigen trotzdem aus der Staatskasse entschädigt. (kma)
Des Weiteren wurde mir als Kind eingetrichtert, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Grundsätzlich ist es wichtig, beim Anbandeln im Ausgang ein bisschen herauszuspüren, ob die andere Person überhaupt Lust hat und in der Verfassung ist, dies zu wollen. Anhand der wenigen Informationen hier scheint mir keines davon zuzutreffen.
Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall die Anklage wohl ausweiten könnte.