Das Basler Strafgericht hat am Freitag die Verwahrung für den 28-jährigen Brasilianer angeordnet. Dieser hatte im Jahr 2017 im religiösen Wahn in Basel einen Obdachlosen erstochen. Sein Verteidiger plädierte dafür, die Verwahrung als unverhältnismässig abzulehnen.
Eine Verwahrung sei schliesslich als Ultima Ratio zu verstehen. Bei seinem noch jungen Mandanten, der sich in einer stationären Massnahme an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) befindet, sei es nicht angebracht, «schon jetzt die Flinte ins Korn zu werfen». Er finde es «verheerend», bei einem 28-Jährigen bereits jegliche Hoffnung aufzugeben.
So kritisierte er, dass keine Therapie an einer anderen Institution als der UPK ausprobiert werde. Der Verteidiger monierte auch, dass die forensische Gutachterin bei der Einschätzung der Gefährlichkeit des Mandanten viele doppelte Relativierungen im Sinne von «man könnte sich vorstellen» verwendet habe. So seien viele Fragen noch offen. Die Voraussetzungen für die Verwahrung sei nicht gegeben, da nicht alle Mittel ausgeschöpft seien, sagte der Verteidiger.
Anders sah das der Vertreter des Straf- und Massnahmenvollzugs. Beim 28-jährigen Brasilianer sei die Rückfallgefahr hoch. Trotz intensiver Therapiebemühungen habe sich seine Legalprognose nicht ausreichend verbessert.
Religiöse Wahnvorstellungen im Rahmen einer bei ihm diagnostizierten paranoiden Schizophrenie, wie sie bei der Tat ausschlaggebend waren, seien noch immer vorhanden. Als er im Dezember 2017 auf der Dreirosenanlage den 60-jährigen Obdachlosen mit einem Messer tötete, habe er sich eingebildet, nach einer Bibellektüre die Tat im Auftrag Gottes ausgeführt zu haben.
Er erlebe sich selbst nach wie vor als Messias, der die Gedanken anderer beeinflussen könne und habe zudem Halluzinationen. Bei einer unvermittelten Entlassung wäre er nicht in der Lage, seinen Alltag zu bewältigen, wie der Anwalt des Amts für Justizvollzugs erklärte und sich dabei auf die psychiatrischen Gutachten stützte. Auch eine Verlegung in eine andere Klinik würde nicht viel bringen, da dort dieselbe Palette an Medikamenten zur Verfügung stände. Somit seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die forensische Gutachterin sagte vor Gericht, beim 28-Jährigen seien hintergründig nach wie vor «Wahneinfälle» vorhanden. Dies könne dazu führen, dass er gefährliche Handlungen durchführen könne. Zwar sei auf der Station keine Selbst- und Fremdgefährdung zu beobachten gewesen. Der Behandlungserfolg sei dennoch unvollständig. So habe der Mann auch Fluchtversuche in Situationen psychotischer Verschlechterungen unternehmen wollen. «Auf der Station ist er motiviert, doch im Hintergrund geht ein anderer Film ab», sagte die Psychiaterin.
Der Brasilianer betonte, er sei optimistisch, dass er geheilt werden könne. Es sei ihm bewusst, dass er das Delikt begangen habe. «Ich bin kein böser Mensch», sagte er, als er vom Gerichtspräsidenten auf die Tat angesprochen wurde.
Er sei sehr gläubig und überzeugt, dass Gott nur das Beste wolle. Wegen seiner Krankheit verliere er oft die Kontrolle über sich selbst. Zugleich betonte er aber, dass er nicht etwa Stimmen höre. Er habe damals «die Bibel falsch verstanden». Er wolle die Hoffnung nicht verlieren und mit der Therapie weitermachen. Gerne wolle er nachher Theologie oder internationale Beziehungen studieren.
Das Strafgericht hatte für ihn im Jahr 2018 eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er vom Tatbestand des Mordes freigesprochen. Der Straf- und Massnahmenvollzug stellte letztes Jahr zum Schutz der Öffentlichkeit den Antrag auf die Anordnung auf Verwahrung. Das Urteil dazu wird am Freitagnachmittag verkündet. (sda)
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