Video: watson/sabeth vela, nico bernasconi
In der Schweiz gibt es keinen Strafbestand für Stalking. Das kannst du unternehmen, wenn du betroffen bist.
21.02.2024, 18:1421.02.2024, 18:55
Bei der Geiselnahme im Zug bei Yverdon wurden Menschen festgehalten, weil der Täter von einer Frau besessen war und unbedingt mit ihr sprechen wollte. Der iranische Kurde soll die Asylzentrum-Mitarbeiterin während zwei Jahren belästigt und gestalkt haben.
Obwohl sie Anzeige gegen ihn einreichte, konnte die Polizei nicht eingreifen. Dies, weil in der Schweiz derzeit kein eigenständiger Straftatbestand für Stalking besteht. Trotzdem können Betroffene etwas unternehmen, um sich vor Angriffen zu schützen. Was genau, erfährst du im Video:
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