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Waadt

Rechtsextremer Autor Alain Soral in Lausanne verurteilt

Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass: Rechtsextremer Autor in Lausanne verurteilt

02.10.2023, 21:1002.10.2023, 23:10

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral ist in einem Berufungsverfahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Das Waadtländer Kantonsgericht befand ihn der Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass für schuldig. Der Autor wird beim Bundesgericht Berufung einlegen.

French-Swiss far-right writer Alain Soral, center, leaves the courthouse after his appeal trial for homophobia against a journalist, in Lausanne, Switzerland, Wednesday, September 27, 2023. (KEYSTONE/ ...
Alain Soral wurde wegen Diskriminierung und Anstachelung zum Hass verurteilt.Bild: keystone

Soral musste sich wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Holocaustleugner hatte 2021 in einem Video auf seiner Website eine Journalistin wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet. Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend sei mit gestört.

Die Journalistin hatte deswegen im September 2021 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Soral im April wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis. Gegen diesen Erlass legte der Autor Rekurs ein.

Das Polizeigericht verurteilte ihn anschliessend zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert hatte, zog den Fall an die nächste Instanz weiter. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Schweiz seit Mitte 2020 strafbar.

Heftige Äusserungen eingeräumt

Alain Soral hatte seinerseits «etwas heftige Äusserungen» eingeräumt. Der Wahl-Lausanner hatte jedoch versichert, er sei «kein homophober Aktivist, wie es die Staatsanwaltschaft glaubhaft machen möchte».

Am Montagabend erklärte der Anwalt von Alain Soral, dass der Fall «natürlich» vor dem Bundesgericht und «gegebenenfalls» vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitergeführt werde.

Auf Seiten der LGBTIQ-Organisationen (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Inter und Queer) war man zufrieden. «Wir begrüssen ein starkes Signal, das zeigt, dass in der Schweiz nicht alles erlaubt ist, und dass es Grenzen des Hasses gibt», kommentierte Gaé Colussi, Verantwortlicher für die Westschweiz bei Pink Cross, auf Anfrage von Keystone-SDA. Er fügte hinzu: «Man darf nicht vergessen, dass solche Aussagen direkte und besorgniserregende Auswirkungen auf die LGBTIQ-Gemeinschaft haben.»

Bereits mehrfach verurteilt

Der 65-jährige Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heisst, lebt seit etwa drei Jahren in Lausanne. In Frankreich ist er wegen wegen antisemitischer Äusserungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung bereits rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden,

Bekanntheit erlangte Soral insbesondere auch durch seine Zusammenarbeit mit dem rechtsextremen, französischen Komiker Dieudonné. (sda)

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