Am 22. Oktober 2023 wird in der Schweiz die Bundesversammlung gewählt. Die zentrale Aufgabe des Parlaments besteht darin, Gesetze zu beraten und zu verabschieden, die für das ganze Land gelten. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat vertritt die Bevölkerung, der Ständerat hingegen die Kantone, sie haben aber die gleichen Kompetenzen und Aufgaben. Doch wie viele Sitze haben die Räte, mit welchem System werden sie gewählt und wie sind die Parteien in der Bundesversammlung aktuell vertreten? Hier eine Auffrischung für dein Politik-Wissen:
Der Nationalrat hat 200 Sitze. Diese werden je nach Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt – das bedeutet, je mehr Menschen in einem Kanton wohnen, desto mehr Sitze werden diesem Kanton im Nationalrat zur Verfügung gestellt. Jeder Kanton stellt dabei mindestens ein Mitglied. Deshalb spricht man auch oft von der «Volkskammer» oder der «grossen Kammer». Ein Präsident oder eine Präsidentin leitet den Nationalrat jeweils für ein Jahr und wird dabei von zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen unterstützt.
Weitere Bestandteile des Nationalrates sind ein Büro, das sich um Organisation und Verwaltung kümmert, sowie verschiedene Kommissionen, zum Beispiel für die Aussenpolitik, Rechtsfragen oder Wirtschaft. Nach den Wahlen ernennt der ehemalige Präsident oder die ehemalige Präsidentin das provisorische Büro und hat noch so lange den Vorsitz im Rat, bis die neue Präsidentin oder der neue Präsident vom Rat gewählt wird.
Der Ständerat hat 46 Sitze und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Kantone zusammen. Er wird daher auch «Kantonskammer» oder «kleine Kammer» genannt. In den Halbkantonen Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wird je ein Abgeordneter gewählt, in allen anderen Kantonen sind es je zwei.
Genauso wie der Nationalrat wird auch der Ständerat von einem Präsidenten oder einer Präsidentin geleitet – mit Unterstützung zweier Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Der Ständerat bildet ebenfalls ein Büro sowie verschiedene Kommissionen.
Der Nationalrat wird in der Regel nach dem Proporzsystem gewählt. Das heisst, dass die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt werden. In einem ersten Schritt wird die Partei gewählt. Diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, erhalten in einem zweiten Schritt die ihrer Partei zustehenden Sitze. Eine Ausnahme bilden die Kantone ab, für die nur einen Sitz im Nationalrat vorgesehen wird. Hier finden Majorzwahlen statt. Es erhält also direkt die Person den Sitz, die am meisten Stimmen erhält.
Um sich zusätzliche Sitze zu verschaffen, gehen Parteien in einigen Kantonen Listenverbindungen ein. Diese spielen nur bei Porporzwahlen eine Rolle. Die Parteien können ihre Wahllisten mit einer oder mehreren anderen Parteien zusammenschliessen, wobei die Parteien dabei ihre einzelnen Wahllisten behalten. Bei der Sitzverteilung wird zunächst die zusammengeschlossene Liste betrachtet. Im Anschluss werden die Sitze innerhalb der einzelnen Parteilisten verteilt. Dadurch verlieren Parteien weniger Reststimmen, die für keinen eigenen Sitz reichen würden.
Anders als die Nationalratswahlen sind Ständeratswahlen kantonale Wahlen, weshalb das Wahlsystem vom kantonalen Recht abhängt. Die Ausnahme mit dem Proporzverfahren gilt allerdings nur für die Kantone Jura und Neuenburg, in allen anderen wird das Majorzverfahren angewandt.
Der Kanton Zürich hat aufgrund der höchsten Bevölkerungszahl auch die meisten Sitze im Nationalrat. Bis dato waren es 35, bei den Wahlen vom 22. Oktober 2023 wird es nun einen Sitz mehr geben. Als Konsequenz wird der Kanton Basel-Stadt mit nun vier Sitzen einen Sitz weniger als bisher zu besetzen haben. So werden die 200 Sitze auf die Kantone verteilt:
Momentan hat die SVP mit 53 Sitzen die meisten Sitze im Nationalrat. Darauf folgen die SP, die FDP, die Grünen und die CVP.
Anders als im Nationalrat ist die Partei Die Mitte im Ständerat am stärksten.
Im Jahr 2022 verdienten Nationalräte im Durchschnitt 69'683 Franken, während Ständeräte ein durchschnittliches Einkommen von 74'627 Franken erzielten. Zunächst erhalten sie ein Jahresgehalt von 26'000 Franken für die Vorbereitung ihrer Ratsarbeit. Zusätzlich kommen Taggelder hinzu, die mit 440 Franken pro Sitzung vergütet werden. Dies beläuft sich im Durchschnitt auf 43'237 Franken für Nationalräte und 47'845 Franken für Ständeräte. Dazu gibt es die Distanzentschädigung, die Ausgleich für Einkommensverluste aufgrund von Reisezeiten bietet, wenn die Entfernung vom Wohnort nach Bern mehr als 90 Minuten beträgt. Kommissionspräsidenten erhalten zudem zusätzliche Entschädigungen in Höhe von 440 Franken pro Kommissionssitzung.
Als das Frauenwahlrecht im Jahr 1971 eingeführt wurde, gab es lediglich zwölf Frauen im Schweizer Parlament. Seit 2019 sind nun schon 95 der 247 Ratssitze, also sind mehr als ein Drittel aller Sitze, von Frauen besetzt. Im Vergleich zur Wahl 2015 hatte der Anteil der Frauen im Nationalrat um zehn Prozentpunkte zugenommen, im Ständerat um elf Prozent.