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Walliser Polizist nach sexueller Belästigung von Kollegin entlassen

Walliser Polizist nach sexueller Belästigung von Kollegin entlassen

24.02.2022, 15:3724.02.2022, 16:01
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Der Oberwalliser Polizist, der von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen wiederholter sexueller Belästigung verurteilt worden war, ist von seinem neuen Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Eine weitere Zusammenarbeit sei aufgrund der ihm vorgeworfenen Verfehlungen nicht mehr möglich.

Die Gemeinde sei sich des Verfahrens gegen ihren Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Anstellung nicht bewusst gewesen, teilte der Gemeinderat am Donnerstag in einem Communiqué mit. Die Vorfälle hätten sich in einer anderen Oberwalliser Gemeinde ereignet.

In einer ersten Stellungnahme am vergangenen Freitag hatte die Gemeinde angegeben, dass sie am Vortag von ihrem Angestellten über dessen Verurteilung informiert worden sei. Die Gemeinde suspendierte den Polizisten daraufhin.

Inzwischen hat die Gemeinde entschieden, sich von ihrem Mitarbeiter zu trennen. Sie betonte, dass dessen Arbeit innerhalb dieses Polizeikorps zu keinerlei Beschwerden Anlass gegeben habe.

Der Fall war vergangene Woche publik geworden. Der Polizist hatte eine Arbeitskollegin wiederholt sexuell belästigt. Unter anderem masturbierte er vor ihr und forderte sie auf, ihn zu stimulieren, was sie stets ablehnte.

Auf der Polizeiwache entblösste er sich vor ihr und forderte sie mehrmals auf, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Zudem schickte er ihr über ein soziales Netzwerk Fotos von sich mit seinem erigierten Penis. Die beiden Polizeibeamten arbeiteten in einem Oberwalliser Tourismusgebiet, als sich der Vorfall ereignete.

Geldstrafe von 1000 Franken

Die Polizistin erstattete Anzeige, nachdem ihr Kollege im Juni 2021 seinen Posten verlassen hatte, um sich einem Polizeikorps in einer anderen Gemeinde anzuschliessen. Die Walliser Staatsanwaltschaft verurteilte den Polizisten zu einer Geldstrafe von 1000 Franken. Ausserdem muss er dem Opfer etwas mehr als 1200 Franken für seine Anwaltskosten zahlen und die Verfahrenskosten von 750 Franken begleichen.

Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung bei der Polizei muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Laut dem Zeitungsbericht wurde der Mann nicht für alle seine Vergehen belangt, da für einige davon die Frist abgelaufen war. (aeg/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gummibär
24.02.2022 21:23registriert Dezember 2016
"Sexuelle Belästigung einer Kollegin" heisst das auf Deutsch.
Es spielt dehalb eine Rolle, weil die Kollegin offensichtlich den Belästiger nicht anzeigen wollte bevor dieser nicht mehr für den gemeinsamen Arbeitgeber arbeitete. Die Vermutung liegt nahe, dass auch Nötigung vorliegt.
Kolleginen am Arbeitsplatz bedrängen, die bei einer Anzeige negative berufliche Konsequenzen befürchten geht gar nicht ! Die Strafe ist lächerlich.
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DocShi
24.02.2022 16:58registriert Mai 2018
Das es dafür (und für andere Verbrechen) Fristen gibt, ist Imho ebenfalls ein Verbrechen!
(überspitzt gesagt)
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