Viele Minderjährige im «Le Constellation» – warum das nur bedingt legal ist
Die Hälfte der 40 Todesopfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS war minderjährig. Laut der Walliser Staatsanwaltschaft ist unklar, ob sich diese Jugendlichen unrechtmässig in der Bar aufhielten.
Nur in Begleitung legal in der Bar
Gemäss dem Walliser Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) darf ein Minderjähriger unter 16 Jahren nach 22:00 Uhr keine Bar besuchen, ausser in Begleitung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters. Dies bestätigte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
«Ich bin nicht in der Lage zu sagen, ob diese Personen begleitet waren.» Von 20 in der Silvesternacht ums Leben gekommenen Minderjährigen sind acht nicht älter als 16 gewesen.
Laut Aussagen mehrerer Eltern gegenüber verschiedenen Medien gaben viele an, ihre Söhne oder Töchter nicht zur Silvesterfeier in die Bar «Le Constellation» begleitet zu haben.
Wieso sind die Betreiber nicht in Untersuchungshaft?
Auch die Entscheidung, die Betreiber nicht vorbeugend in Haft zu nehmen, sorgte zuletzt für Gesprächsstoff. «Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie sich der Justiz entziehen wollen», betonte Pilloud. «Sollten Hinweise auftauchen, die das Gegenteil belegen, könnten wir sie in Haft nehmen.»
«Man darf nicht vergessen, dass wir in der Schweiz kein vergleichbares Haftsystem wie in Frankreich haben», bekräftigte Beatrice Pilloud.
Das französische Paar ist bis anhin wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung angeklagt. Jede dieser Anklagen sieht, sofern sie bestätigt wird, eine Höchststrafe von drei Jahren Haft vor. Bei mehreren Straftaten kann die Haftstrafe bis zu viereinhalb Jahre betragen. (nib/sda)
