Planzer ist mit über 5000 Angestellten an elf Standorten in der Schweiz der grösste Logistikbetrieb. Kaum jemand, der die weinroten Lastwagen mit der «Planzer»-Aufschrift nicht kennt. Seit vier Jahren fährt der Spediteur aber auch mit beigen Wagen: als Päcklidienst. Doch genau bei diesem scheint das Unternehmen zur Weihnachtszeit mit den Arbeitsbedingungen zu hadern, wie eine Recherche des «Kassensturz» ergab.
In der Sendung äussern sich mehrere Planzer-Fahrer zu den prekären Arbeitsbedingungen, die zurzeit herrschen. Einer berichtet, dass er an einem Morgen 70 Päckli bis 12.00 Uhr zustellen muss. Dabei werde das Tempo vorgeschrieben. Der Druck sei enorm:
Dazu kommt, dass die Tage lang, viel zu lang sind. Gemäss dem Gesetz darf ein Arbeitnehmer maximal 50 Stunden die Woche verpflichtet werden; Überschreitungen sind nur ausnahmsweise erlaubt. Die Planzer-Fahrer legen dem «Kassensturz» jedoch Abrechnungen vor, die Wochenarbeitszeiten von 50 bis 70 Stunden aufzeigen.
Doch nicht nur bei den Arbeitszeiten bewegt sich Planzer laut dem Bericht ausserhalb des gesetzlichen Rahmens: Auch die Dienstzeiten werden sehr knapp publiziert. Das Gesetz schreibt vor, dass der Dienstplan mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden muss. Nicht so bei Planzer: Dort werde der Plan für die kommende Woche immer erst am Freitag oder Samstag publiziert:
Und als wäre es nicht schon genug, gefährdet das Unternehmen auch den Strassenverkehr. Die Lieferwagen würden nämlich massiv überladen, sagt ein Fahrer gegenüber dem «Kassensturz» und liefert entsprechende Belege. Er berichtet von einem Fall, bei dem ein Lastwagen mit einer Tonne über dem Gesamtgewicht losgeschickt wurde.
Für die Chauffeure ist das heikel, denn sie machen sich selber strafbar, wenn sie mit Überlast fahren. Auf dem betreffenden Planzer-Areal gibt es interessanterweise auch keine Fahrzeug-Waage. Für Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Zürich, ist es ganz klar illegal, die Fahrer überladen loszuschicken, wie er zum «Kassensturz »sagt: «Da geht es um Sicherheit der Fahrzeuge. Wenn Arbeitgebende von Arbeitnehmenden eine Verletzung der Strassenverkehrsregeln verlangen, dann macht sich auch der Arbeitgeber strafbar.»
Aber es gibt noch mehr: Laut dem «Kassensturz» wurde ein Fahrer, der seine Lenkzeit bereits ausgeschöpft hatte, aufgefordert, den Fahrtenschreiber zu deaktivieren und weiterzufahren. Rudolph sieht darin einen krassen Verstoss und eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Schliesslich wird damit nicht nur der Fahrer, sondern auch der Verkehr gefährdet.
Nils Planzer, Inhaber und Geschäftsführer, zeigt sich einsichtig: «Ich bin überhaupt nicht stolz und jedes Mal, wenn ich einen Fehler höre von unserer Unternehmung, stört mich das enorm.» Das Unternehmen befinde sich noch im Aufbau, weshalb noch nicht alles reibungslos klappe und Probleme entstünden. Er unterstreicht aber auch, dass es sich bei den besprochenen Fällen um eine Minderheit der Arbeitnehmer handle.
Im Anschluss an das Interview erhielt der «Kassensturz» eine Liste mit Massnahmen, die Planzer per sofort umsetzen will. So soll umgehend eine mobile Waage beim betroffenen Standort installiert werden, um die Überladung zu verhindern.
Zudem soll «der Einsatzplan so früh wie möglich erstellt und an die FahrerInnen übermittelt werden» und es sollen «Toilettenpausen jederzeit möglich» sein. (cpf)