Darum steht der Bundesrat hinter der bürgerlichen Pensionskassen-Reform
Die Renten der zweiten Säule sichern und Menschen mit tiefen Löhnen mehr Rente im Alter bringen. Das will die Pensionskassen-Reform aus dem bürgerlichen Lager erreichen, die am 22. September vors Volk kommt. Die Linke hält dagegen.
Vom Bundesrat bekommen die Bürgerlichen nun Unterstützung. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneder präsentierte am Montag vor den Medien in Bern die Argumente des Bundesrats für ein Ja zur Reform am 22. September.
Das will die Reform
«Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern», so steht es auf der Seite des Bundes.
Dazu sind verschiedene Massnahmen angedacht:
- Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten gesenkt werden, von heute 6,8 auf 6,0 Prozent.
- Ausgleichsmassnahmen sollen verhindern, dass die Renten tiefer werden. Die Reform sieht vor, dass statt eines fixen Betrags künftig vom Lohn 20 Prozent abgezogen werden. Damit ist insbesondere bei tiefen Einkommen ein deutlich grösserer Teil des Lohns versichert als heute. Über das Ganze sollen die Pensionskassenbeiträge jedoch tiefer werden. Zudem wäre für eine Übergangsgeneration ein Rentenzuschlag vorgesehen.
- Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse soll von 22'050 Franken auf 19'845 Franken gesenkt werden.
- Der Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende seitens des Arbeitgebers sollen verkleinert werden. Dazu soll der Prozentsatz für die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen leicht erhöht und für die anderen Altersgruppen gesenkt werden.
«Diese Massnahme ist überfällig», sagte Baume-Schneider vor den Medien.
Wer würde gemäss Bundesrat profitieren?
Zahlreiche Menschen arbeiteten Teilzeit oder hätten kleine Löhne von mehreren Jobs, sagte Baume-Schneider dazu. Ihnen solle diese Massnahme entgegenkommen. Ihre Einkommen seien mit dem heutigen System zu tief für eine Versicherung in der beruflichen Vorsorge.
Betroffen von der Reform sind in erster Linie die 12 bis 16 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen, die das gesetzliche Minimum anbieten oder lediglich wenig mehr. Das bedeutet, dass bis zu einem Drittel der beruflich aktiven Versicherten die Neuerungen zu spüren bekommen dürfte. Wer und in welchem Ausmass, lässt sich aber nicht beziffern.
Keine Auswirkungen erwartet der Bund für Arbeitnehmende, deren Vorsorgeguthaben über dem gesetzlichen Minimum liegt. Für sie beträgt der Umwandlungssatz bereits unter 6 Prozent. Das ist bei etwa zwei Dritteln aller erwerbstätigen Versicherten der Fall. Und auch für die bereits Pensionierten ändert sich nichts.
Wird der Lohn tiefer?
Eine Person mit tiefem Lohn werde wegen der höheren Abzüge weniger Lohn haben, räumte Baume-Schneider ein. Aber sie werde im Alter mehr Rente erhalten.
Ob die höhere Rente zu weniger Ergänzungsleistungen führt, hängt nach Angaben des BSV wiederum von der Situation jeder einzelnen Person ab.
Ist garantiert, dass man mehr Rente bekommt?
Generell lasse sich sagen, dass tiefe Einkommen besser versichert würden, sagte Baume-Schneider. Massgebend sei aber die Situation jeder einzelnen Person. Den Ausschlag geben die berufliche Laufbahn, das Alter beim Inkrafttreten der Reform und auch die Pensionskasse.
Nicht ausgeschlossen ist aber, dass jemand künftig mehr in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen muss und dennoch weniger Rente erhält. Auch hier kann der Bund auf Grund der Situation jeder einzelnen Person und der verschiedenen Vorsorgereglemente nicht angeben, für wie viele Menschen oder welche Branchen das am ehesten der Fall ist.
Und was ist mit den Leuten, die bald in Rente gehen?
Bis die Altersguthaben in der zweiten Säule höher sind, braucht es Zeit. Deshalb erhält, wer innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform in Rente geht, einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat. Ob es den Zuschlag gibt und wie hoch er ausfällt, hängt vom Jahrgang und vom Altersguthaben ab.
Der Rentenzuschlag soll für die 15 Jahre 11,3 Milliarden Franken kosten. Finanziert wird er von den Pensionskassen und über zusätzliche Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. (sda)