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UBS-Kaufvertrag enthält Strafe für Fall einer CS-Drittübernahme

UBS-Kaufvertrag enthält Strafe für Fall einer CS-Drittübernahme

05.05.2023, 11:55
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Noch nicht ausgestanden: Der Verkauf der Credit Suisse.Bild: keystone

Die UBS hat sich im Kaufvertrag für die Konkurrentin Credit Suisse für den Fall eines Gegenangebots durch eine Drittpartei abgesichert. Sollte doch noch ein drittes Institut dank einem höheren Kaufangebot die CS kaufen, so würde eine hohe finanzielle Entschädigung an die UBS fällig werden, wie einem an die US-Börsenbehörde SEC eingereichten Dokument der UBS zu entnehmen ist.

Konkret müsste die CS im Fall eines Rücktritts vom Kaufvertrag entweder eine «Beendigungsgebühr» über 100 Millionen Franken bezahlen. Sollte eine Drittpartei aber dank einem höheres Kaufangebot zum Zug kommen, müsste die CS gar einen Betrag von 50 Prozent des Aufpreises der Gegenofferte an die UBS überweisen, heisst es in einem Passus des SEC-Dokuments, über den das Webportal «Inside Paradeplatz» am Freitag berichtete. Die UBS bietet für die CS bekanntlich einen Kaufpreis von 3 Milliarden Franken.

Eine Gegenofferte zum UBS-Angebot müsste «günstiger für die CS-Aktionäre und nicht ungünstiger für die Stabilität des Schweizer Finanzmarkts» ausfallen, heisst es in dem Dokument weiter. Die CS-Führung hätte beim Eintreffen einer solchen Offerte die UBS schriftlich zu benachrichtigen, um ihr die Möglichkeit für eine mögliche Nachbesserung ihres Angebots innert fünf Tagen zu geben.

Wie UBS-CEO Sergio Ermotti Mitte Woche an einer Veranstaltung erklärt hatte, rechnet die UBS damit, die CS-Übernahme bis «Ende Mai oder Anfang Juni» abzuschliessen. Noch stehen eine Reihe von Bewilligungen von Aufsichtsbehörden aus. Dazu gehören auch noch Bewilligungen in den USA, aber auch der brasilianischen Zentralbank sowie von Behörden in der EU, Indien, Japan, Mexiko und Südkorea, die derzeit «auf dem Weg» seien, wie dem SEC-Prospekt weiter zu entnehmen ist. (aeg/sda/awp)

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