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Hanfproduzenten bekommen 33 Millionen Franken Tabaksteuern zurück

Hanfproduzenten bekommen 33 Millionen Franken Tabaksteuern zurück

05.06.2020, 15:0605.06.2020, 16:51
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Die Tabaksteuer auf Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt entfällt per sofort, hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Produzenten von Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt erhalten rund 33 Millionen Franken an unrechtmässig erhobenen Tabaksteuern zurück. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zieht damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesgerichts von Mitte Februar.

Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegt ein vordatiertes Schreiben der EZV vor an die Hersteller von Tabakersatzprodukten aus Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als einem Prozent (CBD-Hanfblüten). Darin kündigt die Behörde die Rückerstattung an.

Die EZV-Medienstelle bestätigte auf Anfrage, sie werde die Tabaksteuer rückwirkend zurückerstatten. Die ehemals steuerpflichtigen Hersteller würden Anfang nächste Woche schriftlich informiert. Inklusive Vergütungszinsen würden rund 33 Millionen Franken zurückbezahlt.

Die EZV vollzieht damit eine Kehrtwende. Bisher hatte sie sich auf den Standpunkt gestellt, dass die vor dem 14. Dezember 2019 zugestellten rechtskräftigen Steuerverfügungen nicht anfechtbar sind. Zwar liege zur Frage der Rückzahlung auf bereits bezahlten Steuern kein höchstrichterlicher Entscheid vor, hält die EZV in ihrer Stellungnahme an Keystone-SDA fest.

«Im Sinne der Gleichbehandlung»

Nach einer vertieften Analyse des Sachverhalts habe sie jedoch «auch im Sinne der Gleichbehandlung» entschieden, allen Herstellern die betreffende Tabaksteuer zurückzuerstatten. Mit dieser Vorgehensweise dürfte sich die EZV langwierige und teure juristische Auseinandersetzungen ersparen.

Das Bundesgericht hatte Mitte Februar Tabaksteuern auf CBD-Hanfblüten als nicht zulässig und verfassungswidrig erklärt, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Drei Produktionsfirmen hatten sich gegen die Steuerverfügungen mit Beschwerden gewehrt. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Anfang 2017 die Canway Schweiz GmbH (vormals Green Passion GmbH) mit einer Klage.

Das Bundesgericht hatte in seinem Entscheid argumentiert, in der Gesetzgebung zur Tabaksteuer seien Cannabisblüten nicht explizit erwähnt. Zudem sei auch fraglich, ob es sich steuertechnisch um Tabakersatzprodukte handle.

Widerrechtliche Steuer von 25 Prozent

Als solches hatte es jedoch die Oberzolldirektion 2017 auf einem Merkblatt festgeschrieben. Die Produzenten von Hanfblüten, die ihre Produkte bereits seit 2016 tabaksteuerfrei verkauften, mussten deshalb über drei Jahre lang den Tarif für Feinschnitttabak von 25 Prozent auf dem Endverkaufspreis der Produkte bezahlen.

Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt können zwar laut Bundesgericht geraucht werden. Sie hätten aber charakteristische Eigenschaften und es bestehe kein Risiko, dass sie anstelle von Tabak konsumiert würden. Unter diesen Voraussetzungen stellten weder das Gesetz zur Tabaksteuer noch dessen Verordnung eine legale Grundlage dar, um Hanfblüten Tabakprodukten gleichzustellen, begründeten die Richter in Lausanne die Gutheissung der Beschwerden.

Noch offen ist, ob und wie die Branche den Millionensegen an ihre Kundinnen und Kunden weitergibt. Wie der siegreiche Beschwerdeführer Thomas Bär gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte, besteht grundsätzlich die Absicht, dies zu tun. In der Schweiz ist CBD-Hanf legal und wird als Öl, Tee oder direkt als Blüte verkauft. (aeg/sda)

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Ein Blick in die Fabrik der Hanfzigaretten-Macher
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Ein Blick in die Fabrik der Hanfzigaretten-Macher
Sie sind laut Hersteller die ersten Hanf-Zigaretten der Welt: CBD-Zigaretten der Marke «Heimat Tabak und Hanf».

quelle: keystone / gian ehrenzeller
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Duchess Camilla findet Kehlgesang lustig. Sehr lustig
Video: srf
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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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johnnyenglish
05.06.2020 15:49registriert Januar 2016
Diese Steuern werden doch Brutto aufgeschlagen, da sie für den Händler einen erfolgsunwirksamen Durchlauf darstellen. Die Abgaben werden also vom Kunden getragen. Eine Angebotskalkulation berücksichtigt z.B. die MWST ja auch nicht.

Es besteht die Absicht das Geld an die Konsumenten zurück zu geben? Haha, ja natürlich. Good one.
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BOKE
05.06.2020 15:44registriert März 2016
Und was ist mit den Konsumenten?!?!
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