Die UBS muss im Berufungsprozess um die «Bulgarian Connection» der Credit Suisse anstelle der von ihr übernommenen einstigen Konkurrentin vor Gericht erscheinen. Das hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden. Einen Antrag der Grossbank auf Einstellung des Verfahrens lehnte es ab.
Die UBS argumentierte in ihrem Antrag, die Übernahme der Credit Suisse (CS) müsse die gleichen Rechtsfolgen haben wie der Tod einer natürlichen Person. Damit wäre mit dem Verschwinden der Credit Suisse auch die Strafverfolgung gegen diese erloschen.
In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil hielt das Bundesstrafgericht fest, der Fusionsvertrag zwischen UBS und CS sehe nicht nur die Übernahme von Kapital, Räumlichkeiten und Personal vor, sondern auch jene der Stellung der CS in allen Gerichts-, Schiedsgerichts- und Verwaltungsverfahren.
Die von den Richtern in Bellinzona gewählte Sichtweise steht im Einklang mit einer Entscheidung der französischen Justiz, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurde. Sie entspricht den Gesetzgebungen mehrerer anderer europäischer Länder wie Italien, Österreich, Spanien, Portugal, Belgien oder Deutschland.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die UBS kann die Entscheidung noch vor Bundesgericht anfechten. In erster Instanz hatte das Bundesstrafgericht die Credit Suisse wegen Versäumnissen im Kampf gegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken verurteilt. Dabei ging es laut Urteil um Geschäftsbeziehungen zu Personen aus dem Umfeld der bulgarischen Mafia.
Damals ordnete das Gericht auch die Einziehung von 12 Millionen Franken an. Das Geld war auf Konten deponiert waren, die mit der Mafia in Verbindung standen. Es verurteilte die Credit Suisse, eine Ersatzforderung von 19 Millionen Franken begleichen. Dies entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse nicht beschlagnahmt werden konnten.
Mehrere Mitarbeitende der Credit Suisse erhielten in dem Prozess bedingte oder teilbedingte Strafen.
(Urteil CN.2024.18 vom 19. August 2024)
(hah/sda)
Die Argumentation ist ja die dööfste, welche ich seit langem gehört habe. Wenn die CS tot wäre, dann wären alle ihre Teile beerdigt worden.
Hier haben wir mehr den Fall, dass ein Nachbar die Tote gekauft hat, das Namensschild an der Türe abgeschraubt hat und die Tote in den Keller gesteckt hat. Die UBS will ihr Geld und Kunden behalten, aber die Schulden gern los haben.... Nicht mal im Erbrecht geht das. Entweder schlägt man eine Erbschaft aus oder hat Gutes wie auch Böses zu ertragen.