Das Urteil gegen den ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wird vom Obergericht Zürich aufgehoben – «wegen schwerwiegender Verfahrensfehler». Dies teilt das Gericht am Dienstag mit.
Begründet wird die Aufhebung etwa damit, dass ein französischsprachiger Beschuldigter sowohl in der Strafuntersuchung als auch im vorinstanzlichen Gerichtsverfahren mehrfach eine Übersetzung der Anklageschrift, welche dem erstinstanzlichen Urteil zugrunde lag, verlangt habe – vergeblich.
«Es wurden ihm einzig einige Auszüge aus Entwürfen der Anklageschrift übersetzt. Dies genügt jedoch nicht.» Somit liege eine «schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs» und eine Verletzung des Fairnessgebots vor.
Weiter sei die Anklageschrift «teilweise ausschweifend» gewesen und die Anschuldigungen würden derart umfangreich vorgebracht, dass der gesetzliche Rahmen gesprengt sei. «Durch diesen Umstand wurde den Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren erheblich erschwert, sich wirksam zu verteidigen.»
Vincenz wird eine Prozessentschädigung von 35'000 Franken zugesprochen. Seine Vermögenswerte bleiben aber vorerst sichergestellt.
Im April 2022 war Pierin Vincenz wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Im Februar 2018 hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Vincenz wurde damals in Untersuchungshaft genommen. In der Folge reichte die Raiffeisen-Bank Strafanzeige gegen Vincenz ein, der von 1999 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen Schweiz war.
Im November 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Zürich Anklage gegen den Banker und acht weitere Beschuldigte. Am schwersten wogen im Urteil des Zürcher Bezirksgericht die Delikte rund um die Übernahme der KMU-Finanzierungsgesellschaft Investnet durch Raiffeisen. Vincenz und Aduno-Chef Beat Stocker hatten sich im Vorfeld der Übernahme an Investnet beteiligt – ohne ihre Verbindung zu den Firmen offenzulegen. Für die beiden resultierte daraus ein Gewinn in Höhe von zwölf Millionen Franken, der ihnen ab 2015 zugeflossen war, wie die «Aargauer Zeitung» nach Bekanntwerden des Urteils analysierte.
Die Richter befanden, dass Vincenz und Stocker ihre jeweilige Stellung als CEO und Berater ausgenutzt hatten, um einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen und sich so auf Kosten der Bank zu bereichern. Das Gesetz sieht für diese Art von ungetreuer Geschäftsbesorgung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Vincenz und dessen Geschäftspartner wurden zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Drei weitere Beschuldigte wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Eine weitere Person wurde freigesprochen, das Verfahren gegen eine weitere wurde eingestellt.
Über Schuld oder Unschuld Vincenz' hat das Obergericht nicht entschieden. Es hat nur über die «schwerwiegenden Verfahrensfehler» geurteilt.
Das Obergericht weist das Strafverfahren wieder an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zurück.
Sobald die Verfahrensmängel behoben sind, soll beim Bezirksgericht eine neue Anklage erhoben werden, heisst es in der Mittelung des Obergerichts. (yam)
Super gemacht Herr Staatsanwalt. Das Vertrauen in unser System ist gestärkt... FIFA lässt grüssen.