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Ex-Seco-Angestellter zu Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt

Korruptionsprozess: Ex-Seco-Angestellter zu Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt

17.09.2021, 14:05
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss das erste Mal
Bild: sda

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den ehemaligen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte 4 Jahre.

Die Strafkammer hat den ehemaligen Seco-Angestellten der mehrfachen Urkundenfälschung im Amt, des mehrfachen Sich-bestechen-Lassen und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hat das Gericht den ehemaligen Seco-Angestellten zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

In der mündlichen Urteilseröffnung bezeichnete der vorsitzende Richter den ehemaligen Seco-Mitarbeiter als «Initator und Motor des Bestechungsnetzwerks». Der heute 68-Jährige habe sich in der Rolle als «spendabler Chef» gefallen, resümierte er.

Der Richter in Bellinzona betonte in seiner Begründung zudem die «lange Dauer des deliktischen Tuns». Der ehemalige Seco-Ressortleiter habe während über zehn Jahren insgesamt 1.2 Millionen Franken Zuwendungen angenommen und damit seinen Lebensstandard erhöht sowie für das Alter vorgesorgt. Der Mann habe sich in keiner finanzieller Not befunden.

Vertrauensverlust

Das Seco habe einen grossen immateriellen Schaden sowie einen materiellen Schaden in der Höhe von 960'000 Franken erlitten, fuhr der Richter fort. Der Angeklagte habe seine Vertrauensstellung «auf eklatante Weise ausgenutzt». Zudem hätten interne Kontrollmechanismen im Seco versagt.

Der Vertrauensverlust in die Tätigkeit der Bundesverwaltung wiege deutlich schwerer als der materielle Schaden, sagte der Richter am Ende der Urteilseröffnung. «Dass ein System so lange im Verborgenen funktionieren konnte ist dem Versagen eines Dienstzweiges des Secos zuzuschreiben.»

Das kritische Hinterfragen bezüglich Auftragsvergaben sei innerhalb der Direktion für Arbeit viel zu wenig ausgeprägt gewesen, folgerte er. Die Angst vor Ausfällen sowie ein «übertriebenes Vertrauen» in andere Mitarbeiter habe zu dieser Situation geführt. Ohne Whistleblower und die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen wären die Machenschaften wohl weiterhin unentdeckt geblieben, schloss der Richter.

Weitere Schuldsprüche

Den zweiten Angeklagten hat das Bundesstrafgericht der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachens Bestechens schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der Geldstrafe werden bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Den dritten Angeklagten hat das Gericht des mehrfachen Bestechens schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und 20 Tagessätze zu 140 Franken verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der Geldstrafe werden bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Den letzten Angeklagten hat das Gericht des mehrfachen Bestechens schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 150 Franken verteilt. Die Geldstrafe ist bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. (aeg/sda)

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