In finanzieller Hinsicht sind die Versicherungen zwar mit einem blauen Auge durch die Pandemie gekommen. Doch die reflexartige Abwehr von Schadenansprüchen nach dem ersten Lockdown im März 2020 ist dem Image der Branche nicht gut bekommen.
Diesen Befund bestätigt nun wenig überraschend auch der quartalsweise berechnete Reputationsindex des Basler Beratungsunternehmens Commslab. Noch vor Jahresfrist figurierte die Assekuranz in dem Stimmungsbarometer als Wirtschaftszweig mit dem besten Ruf in der Schweiz. Per Ende September ist sie auf den sechsten Platz abgerutscht. Die Versicherungsbranche hat absolut wie auch relativ zu anderen Branchen an Strahlkraft verloren. Dafür ist sie auch selbst verantwortlich.
Kaum hatte der Bundesrat am 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» ausgerufen und die Schliessung der Restaurants verordnet, mussten die Wirte landauf, landab konsterniert zur Kenntnis nehmen: Die Epidemie-Versicherung zahlt nicht für den unverschuldeten Betriebsunterbruch, schliesslich handle es sich beim Coronavirus um eine Pandemie.
Hunderte von Beschwerden gingen darauf beim Ombudsman ein. Streitschlichter Martin Lorenzon gab ein Rechtsgutachten in Auftrag und erhielt drei Monate später diesen Bescheid: Vertragsklauseln, auf deren Grundlage die Versicherer ihren Kunden die Zahlungsverweigerung darlegten, seien oft «ungewöhnlich» oder «unklar» formuliert und machten ohne gütliche Einigung zwischen den Vertragsparteien eine gerichtliche Beurteilung notwendig.
Die Versicherer bewegten sich und liessen sich zu «pragmatischen» Lösungen auf «individueller Basis» bewegen. Doch das Scherbengericht war bereits aufgetischt. Die allermeisten Beizer begnügten sich zwar mit dem Gebotenen – dies aber nur aus Not und obschon sie fanden, die Police hätte ihnen eigentlich Anrecht auf das Doppelte oder noch mehr gegeben.
Einige nahmen die Kosten des langwierigen Rechtsstreites aber in Kauf – mit guten Chancen, wie der Fall des Badener Gastro-Unternehmer Carlos Ferreira zeigt. Im Mai 2021 siegte er am Aargauer Handelsgericht gegen die Helvetia, weil deren Pandemie-Ausschluss in den kleingedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nicht klar formuliert gewesen war. Ausdrücklich hielten die Aargauer Richter fest: Die in den AVB festgehaltenen Ausschlussklauseln müssen für die Versicherungsnehmenden eindeutig nachvollziehbar und verständlich sein.
Schadendeckungen, welche die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden gerne unter dem Begriff «All Risk» verkaufen, sind offensichtlich nur allzu oft weit weg von dem, was der Name der Police suggeriert. Das ist natürlich primär ein Problem für die Versicherten. Sie müssen sich durch kryptisch formulierte Nebenbedingungen durcharbeiten, die auch für manchen professionellen Versicherungsvermittler kaum zu entziffern sind und einen sauberen Offertenvergleich erschweren.
Doch wie die Erfahrungen der Pandemie nun zeigen, stolpern die Versicherer bisweilen über ihre eigenen Klauseln, deren Zweck darin besteht, die unter marktschreierischen Policen-Namen abgegebenen Leistungsversprechen im kleingedruckten Teil des Vertrages so weit zu entschärfen, dass der potenzielle Schaden für die Versicherung nicht zu gross wird.
Andreas Berger, Leiter der Industrieversicherungssparte der Swiss Re, weiss aus langer Erfahrung, wie Prämien und Leistungsversprechen von Versicherungen zu Stande kommen: «Die Vertragsbedingungen sind superwichtig», sagt er. Denn sie können in einem hochkompetitiven Markt den Unterschied ausmachen.
Die Prämie und die Vertragsbedingungen bilden den Preis, zu dem ein Versicherer bereit ist, ein bestimmtes Risiko zu zeichnen. Doch weil auch im Versicherungsmarkt Angebot und Nachfrage schwanken, sind dort die Preise manchmal höher oder tiefer und die Bedingungen strenger oder lockerer. Die Zeichnungsdisziplin im Versicherungsgeschäft kann rasch verloren gehen, wenn der Markt in den Wachstumsmodus zurückkehrt, weiss Berger. «Am Ende zahlen Versicherer für Risiken, die sie gar nie decken wollten.»
Genau das geschieht gerade jetzt. «Es ist klar, dass die meisten Betriebsunterbrechungsversicherungen nie dazu gedacht waren, Pandemien abzudecken. Die Pandemie hat dazu geführt, dass wir in der Branche jetzt wieder viel klarer über den Inhalt von Policen reden und darüber, was im Schadenfall gedeckt ist», erklärt Berger.
Noch ist die Pandemie-Lektion für die Versicherer aber nicht zu Ende. Die finale Antwort des Bundesgerichts im Fall Ferreira versus Helvetia dürfte in den nächsten Wochen erfolgen. Und mehrere grosse Verfahren gegen andere Versicherer sind noch in erster Instanz bei diversen Gerichten anhängig. Es braucht glasklare Urteile wie im Aargau – der Transparenz und dem guten Funktionieren des Wettbewerbs zuliebe. (saw/ch media)
Rethinking
Aus Sicht Versicherter sehe ich dies total anders: Eine Versicherung ist INSBESONDERE dafür da grosse Schäden zu decken, die ich selbst nicht tragen kann…
Eine „All Risk“ Versicherung die im Kleingedruckten „alles“ ausschliesst ist ein Ettikettenschwindel und letztlich unbrauchbar…
Walter Sahli
Vermutlich wurde diese Reputationsumfrage im Bundeshaus gemacht, wo Dutzende Versicherungslobbyisten, verkleidet als Parlamentarier und BR, rumlaufen.
Fernrohr