In Rom beginnen am Mittwochmorgen im Asbest-Verfahren gegen Stephan Schmidheiny die Anhörungen vor dem Obersten Gericht Italiens. Der Kassationshof kann die von früheren Instanzen gegen den Schweizer Milliardär verhängten Urteile bestätigen, zurückweisen oder annullieren.
Schmidheiny war im Juni 2013 in zweiter Instanz vom Appellationshof in Turin zu 18 Jahren Gefängnis und Entschädigungszahlungen in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte den Unternehmer der absichtlichen Verursachung eines bis heute andauernden Desasters für schuldig befunden.
Dagegen erachtete das Berufungsgericht den Vorwurf, Schmidheiny habe absichtlich Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Werken missachtet, als verjährt.
Eben wegen dieses Vorwurfes hatte die erste Instanz ein Jahr vorher 16 Jahre Haft verhängt. Verurteilt wurden Schmidheiny und sein inzwischen verstorbener Mitangeklagter damals auch wegen Verursachung eines Desasters in zwei Fabriken. Im Fall von zwei weiteren Werken wurden die beiden wegen Verjährung freigesprochen. Die zweite Instanz hob diese Verjährung 2013 wieder auf.
Das Urteil der Richter des Obersten Gerichts Italiens könnte noch am Mittwochabend verkündet werden. Sollten die Ausführungen der drei angehörten Parteien zu lange dauern, könnte der Kassationshof die Urteilsverkündung auch auf einen anderen Tag verschieben.
Angehört werden sollen die staatliche Unfallversicherung Inail, der italienische Generalstaatsanwalt und die beiden Anwälte Schmidheinys, Astolfo di Amato und Franco Coppi.
Im Verfahren gegen Schmidheiny geht es um nahezu 3000 durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien. Die von Stephan Schmidheiny ab 1976 geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär der Eternit (Italia) SpA. (feb/sda)