Wohnungen, die nur kurzfristig an Touristinnen oder Geschäftsleute vermietet werden, sollten verboten werden. Diesen Beschluss fällte der Zürcher Gemeinderat vor drei Jahren. Solche Temporärwohnungen sollten nur noch in dafür vorgesehenen Gewerbsräumen erlaubt sein.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, wird das Bundesgericht nun über diese Einschränkung von Business-Apartments in der Stadt Zürich entscheiden. Dies, weil vier Firmen den Entscheid konsequent anfechten.
Vor dem Zürcher Baurekurs- und dem Zürcher Verwaltungsgericht wurde ihre Beschwerde bereits abgewiesen. Doch für die Betreiber der Business-Wohnungen geht es um viel: Denn nicht nur zukünftige, sondern auch bestehende Temporärwohnungen sind bedroht. Durch die Verordnung der Stadt Zürich könnten temporär vermietete Wohnungen als illegal erklärt werden, wenn sie sich einfach in regulär vermietete Wohnungen umwandeln lassen. Nur, wenn spezielle Investitionen vorgenommen werden – wie beispielsweise der Einbau einer Küche – greift der Bestandesschutz. Diese müssen entsprechend nicht mehr umgebaut werden, wenn sie bereits länger bestehen als die gesetzliche Bestimmung, welche sie verbietet. Bei nur geringen Aufwendungen dürfe die Stadt jedoch eine Rücknutzung verordnen, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Die Zahl der Temporärwohnungen in Zürich ist gross und steigt weiter: im letzten Jahr schätzte die Stadt die Anzahl auf rund 4700, wovon die meisten nicht in Gewerbegebieten liegen. Für die Branche steht entsprechend viel auf dem Spiel.
(ema/zueritoday.ch)
Sehr gut.
Hoffentlich urteilt das Bundesgericht gleich.
In dieser Sache bin ich absolut auf Linie mit der Gemeinde Zürich und hoffe auf striktes Umsetzen des Gesetzes und eine starke Minimierung solcher Wohnungen.