23.09.2015, 09:1823.09.2015, 09:59
- Vor zwei Jahren hat der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag der Gastrobranche für allgemeinverbindlich erklärt. Für kleine Betriebe gelten Mindestlohn und Arbeitszeit genau so wie für Grossbetriebe in den Städten.
- Das gilt auch für die Hütten des Schweizerischen Alpenclubs. Ein Problem: Die strikte Einhaltung der Ruhezeiten ist in den abgeschiedenen Betrieben kaum möglich. Heinz Müller, oberster Hüttenwart der Schweiz, erklärt gegenüber dem Blick: «Eine hundertprozentige GAV-Umsetzung würde viele Hütten vor grosse Probleme stellen oder sogar existenziell gefährden.»
- Für die Gewerkschaft Unia ist der Fall aber klar: In Berghütten werde eine ganz gewöhnliche gastgewerbliche Leistung erbracht.
- Der SAC verhandelt hinter den Kulissen über einen Kompromiss. Die zuständige Paritätische Kommission hat den Antrag aber noch nicht behandelt.
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