Der Flugzeugbauer Pilatus aus Stans darf in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach einer Gnadenfrist keine Flugzeuge und Simulatoren mehr warten. Die Arbeit ist laut dem Aussendepartement nicht mit den Zielen des Bundes vereinbar. Hintergrund dürfte der Jemen-Krieg sein. Pilatus wehrt sich gerichtlich gegen den Entscheid. Man habe eine Generalausfuhrbewilligung des Staatssekretariates für Wirtschaft, so die Begründung.
Nun erhält Pilatus Unterstützung von der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Sie verlangt, dass der Bundesrat Pilatus gewähren lässt, bis ein Gericht die Situation geklärt hat. Hauptargument der Pilatus-Unterstützer ist, dass das Bundesgesetz über private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland, auf das sich das Aussendepartement beruft, nicht auf Firmen wie Pilatus ziele. Weil das im Jahr 2015 eingeführte Gesetz von einer Debatte über Privattruppen angestossen wurde, wird es auch Söldnergesetz genannt.
Neue Zahlen zeigen, dass Pilatus nicht die einzige Firma ist, die Mühe hat mit der Umsetzung des Söldnergesetzes. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen hervor. Während die Zahl der klassischen Söldnertätigkeit wie Personenschutz oder Bewachung mit 303 Einsätzen gegenüber dem Vorjahr (279) nur leicht zunahm, verdoppelte sich die Zahl der «Dienstleistungen für Streit- oder Sicherheitskräfte im Ausland» auf insgesamt 104 (2017: 50).
Die starke Zunahme entspricht aber nicht unbedingt einer realen Zunahme solcher Dienstleistungen. Vielmehr hat gemäss Tätigkeitsbericht «Aufklärungsarbeit» dazu geführt, dass «etliche Unternehmen ihrer Meldepflicht nachgekommen sind». Mit anderen Worten: Firmen haben zwar seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2015 Dienstleistungen für Streitkräfte im Ausland erbracht, haben diese aber – genau wie mutmasslich Pilatus – nicht dem Aussendepartement gemeldet.
Matthias Zoller, der beim Wirtschaftsverband Swissmem für die Bereiche Luftfahrt, Sicherheit und Verteidigung zuständig ist, nimmt die Betriebe in Schutz. Er ist der Meinung, dass das Aussendepartement das Gesetz zu eng auslegt. «Ursprünglich war das Gesetz auf Söldnertruppen ausgelegt, nun trifft es Industriebetriebe. Und die Zahl der Betroffenen nimmt zu», sagt er. Die Zunahme führt er auf den Umstand zurück, dass die Umsetzung des Gesetzes durch eine eigens dafür geschaffene Sektion überwacht wird.
Von den 104 Dienstleistungen gehen 14 auf das Konto des bundeseigenen Rüstungsbetriebs Ruag, wie dieser auf Anfrage offenlegt. Zur Frage, um welche Dienstleistungen es sich handelt, wo und für wen sie erbracht wurde, schweigt die Ruag. Gegenüber der «Sonntags-Zeitung» war man im Jahr 2017 noch offener. Damals handelte es sich um Wartungsarbeiten an Flugzeugen, Beratung oder logistische Unterstützung für Raketen-Abwehrsysteme oder Simulatoren.
Beim Flugzeugbauer Pilatus in Stans wollte man mit Verweis auf das aktuelle Verfahren nicht sagen, ob man im letzten Jahr überhaupt solche Gesuche eingereicht habe.
Von den insgesamt 479 Gesuchen (64 entfielen zusätzlich auf Nachrichtendienst, 8 auf Kontrolle) prüfte das Aussendepartement insgesamt 16 genauer und sprach in sieben Fällen ein Verbot aus. Drei wurden bewilligt, der Rest ist noch hängig.
Bei den sieben abgelehnten Gesuchen handelt es sich um Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sicherheitskräften. Begründet wurden sie mit einem «potenziellen Verstoss gegen das Völkerrecht oder einem Zuwiderlaufen gegen aussenpolitische Ziele». (bzbasel.ch)