Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Montag der Prozess gegen den ehemaligen CEO der Falcon Private Bank begonnen. Der ehemalige CEO der Bank sowie die Bank selbst als juristische Person müssen sich wegen qualifizierter Geldwäsche verantworten.
Dem Beschuldigten, der im Oktober 65 Jahre alt wird, wird von der Bundesanwaltschaft (BA) vorgeworfen, zwischen Januar 2012 und Februar 2016 Gelder in Höhe von insgesamt 133 Millionen Euro an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland überwiesen zu haben. 61 Millionen Euro sollen zudem an Khadem Al Qubaisi, den Präsidenten der Bank, gezahlt worden sein. Es geht um qualifizierte Geldwäscherei von Beträgen, die dem malaysischen Staatsfonds 1MDB entwendet wurden.
Auf der Anklagebank sitzt - als juristische Person - auch die Zürcher Falcon Private AG, vormals Falcon Privatbank AG. Ihr wird vorgeworfen, kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben, wodurch die qualifizierte Geldwäscherei ihres damaligen CEO möglich wurde. Die Beurteilung der Strafbarkeit eines Unternehmens stellt ein Novum für das Bundesstrafgericht dar.
Zum Prozessauftakt kritisierte der Verteidiger des Beschuldigten im Rahmen der Vorfragen die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft in scharfen Worten. Das Anklageprinzip werde verletzt, allein schon wegen den 244 Fussnoten in dem 50-seitigen Dokument. Sein Mandant sei allein schon «wegen der krassen Verletzung des Anklageprinzips» freizusprechen. Auch die Verteidigerrechte und die Untersuchungsgrundsätze seien in diesem Verfahren verletzt worden.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts tagt in einer Dreierbesetzung unter dem Vorsitz von Bundesstrafrichterin Sylvia Frei. Die Verhandlung ist bis zum Entscheid über die Vorfragen bis 14 Uhr unterbrochen. (sda)