Der Kanton Zürich will kommenden Dienstag erste Härtefall-Entschädigungen an krisengeplagte Unternehmen auszahlen. Dies teilte die Finanzdirektion am Sonntagmorgen mit. Mit ersten Auszahlungen können insgesamt 487 Unternehmen rechnen – ihnen werden nächste Woche total 103,7 Millionen Franken überwiesen.
Unternehmen konnten zwei Arten von Corona-Härtefallgelder beantragen: Einerseits waren das nicht rückzahlbare Beiträge – die auch à fonds perdu (als verlorener Beitrag) bezeichnet werden. Andererseits gab es auch die Möglichkeit, Darlehen zu beantragen, die zurückbezahlt werden müssen.
Die Zahlen, die am Sonntag veröffentlicht wurden, zeigen deutlich: Das Interesse an den Geldern, die nicht zurückbezahlt werden müssen, war riesig. Rund ¾ aller Gesuche betrafen solche à-fonds-perdu-Beiträge. Ein weiteres Fünftel wollte zusätzlich noch einen Kredit. Nur ein einziges Unternehmen beantragte lediglich eine Unterstützung in der Form eines Kredits.
Die Gesuche kamen aus verschiedenen Branchen. Dominiert hätten jedoch Reise-, Gastro-, Freizeit- und andere Dienstleistungsunternehmen.
Auffällig war auch die grosse Anzahl der abgelehnten Gesuche. In einem ersten Schritt wurden 808 Gesuche bearbeitet – davon wurde mehr als jeder dritte Antrag abgelehnt. Das war auch für die Finanzdirektion «unerwartet hoch».
Die Gründe waren vielfältig. Besonders häufig war jedoch das schwierigste Kriterium, um in der erste Zuteilungsrunde überhaupt Geld erhalten zu können: Viele Unternehmen konnten nicht aufzeigen, dass sie mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch die Pandemie verloren hatten.
Andere Gesuche scheiterten an der Bürokratie. So waren die Unterlagen nicht vollständig – hie und da wurden sie nicht einmal auf Nachfragen vervollständigt. Zudem wurden mehrere Firmen abgewiesen, weil sie in Betreibungsverfahren wegen Sozialversicherungsbeiträgen waren, so die Finanzdirektion. Das war eines der Kriterien, die der Bund den Kantonen auferlegt hatte.
Und einige Unternehmen brachte alles durcheinander: Sie beantragten Härtefallgelder im Kanton Zürich, obwohl sie das Firmendomizil in einem anderen Kanton hatten.*
Das letztere Beispiel klingt irr – angesichts gewisser Härtefall-Auflagen sind solche Verwechslungen verständlich.
Bei den Härtefall-Geldern gibt es nämlich eine Regel, die insbesondere Franchise-Unternehmen betrifft: Pro Unternehmen darf's in der ersten Runde maximal 400‘000 Franken* an nicht rückzahlbaren Zuschüsse geben. Bedeuten tut dies, dass bei Restaurant-Ketten wie McDonald's jedes Lizenzunternehmen in allen Kantonen Anträge stellen darf.
Anders sieht es bei Unternehmen wie Detailhändlern mit eigenen Filialen aus. Der «Tages-Anzeiger» gab dazu die Modekette Chicorée als Beispiel: Das Unternehmen hat schweizweit 168 Filialen in 22 Kantonen, antragsberechtigt sei jedoch nur ein Unternehmen. Jenes mit Sitz im Kanton Zürich.
Ob es sich bei den verirrten Gesuchen im Kanton Zürich um einen solchen Filialisten handelte, ist unklar.* Die Finanzdirektion gab keine weiteren Angaben dazu und will erst am Nachmittag Anfragen beantworten.
* In einer ersten Version des Artikels wurde gesagt, die maximale Höhe 750'000 Franken beträgt. Diese Limite gilt erst ab der zweiten Auszahlungsrunde – in der ersten Runde wurde die Obergrenze auf 450'000 Franken angesetzt. Zudem wurde geschrieben, das sich «ein» Unternehmen verirrt hatte, es waren laut Finanzdirektion «einige». Die beiden Fehler wurden berichtigt und bitten um Entschuldigung. (pit)
Trotzdem, der Formularkrieg ist erniedrigend, ich weiss von was ich rede. Leider ist dies aber nötig, weil es auch immer wieder Missbrauch der Unterstüzungsgelder gibt.
In unserem Kanton (AR) haben wir das grosse Glück, dass die zuständigen Stellen sehr empatisch und hilfsbereit agieren. Also, bitte nicht aufgeben Leute, auch wenn es noch so schwierig ist.
Ein Telefon mit den zuständigen Ämtern kann oft gut weiterhelfen.