Beim Eintreten eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümer einen Beitrag zur Schadendeckung leisten. Im Nachgang eines Parlamentsentscheids von vergangenem Jahr hat der Bundesrat am Mittwoch eine Vorlage für eine Verfassungsänderung in Auftrag gegeben.
Dabei soll laut dem Bundesrat der Eckwert gelten, dass alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0.7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Schadensdeckung leisten sollen. Damit könnten gegenwärtig Gebäudeschäden bis zu rund zwanzig Milliarden Franken abgedeckt werden.
Die Eventualverpflichtung soll für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis 25 Millionen Franken gelten, so der Bundesrat. Ausgenommen werden sollen Bundesbauten.
Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert.
Die Auslösung der Eventualverpflichtung soll dem Bundesrat obliegen. Erst dann wären je 100'000 Gebäudeversicherungssumme ein Beitrag von höchstens 700 Franken zu entrichten. Geschädigte Gebäudeeigentümer hätten einen Selbstbehalt von 5 Prozent der Versicherungssumme zu tragen.
Diese Vorschläge hatte eine Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden gemacht. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen.
Über die Verfassungsänderung müssten nach dem Parlament auch Volk und Stände abstimmen, bevor sie in Kraft treten könnte.
Vergangenes Jahr hatte das Parlament den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen. Den Anstoss dafür gab die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S).
Das Thema Erdbebenversicherung ist jedoch umstritten. Im Parlament lehnte eine Minderheit den Vorschlag ab – und zwar mit dem Argument, dass es schon heute für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern möglich sei, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Die Verantwortung solle bei den Privaten bleiben.
Der Bundesrat hatte bisher ebenfalls grundsätzliche Bedenken. Eine obligatorische Erdbebenversicherung sei seit 25 Jahren nicht mehrheitsfähig, gab Finanzminister Ueli Maurer (SVP) in der Ratsdebatte zu bedenken. Ein Grund dafür sei, dass es heute gute private Modelle gebe.
(dsc/sda)
Die kantonalen Gebäudehaftpflichtversicherungen sind hingegen wesentlich günstiger als die privaten Versicherungen die in den Kantonen auf dem Markt sind, welche keine staatliche Versucherung besteht (Kantönligeist halt).
Die "guten, privaten Versicherungen", wie einige Politiker behaupten, sind eben nur gut für die Aktionäre. Desshalb sind sie für mich auch nicht attraktv.