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Im Knast statt im Schloss: Ex-Konzernchef Rolf Erb muss seine sieben Jahre definitiv absitzen

Hinter Rolf Erb werden sich die Gefängnistore schliessen. Rechts das Eingangstor zu seinem Schloss Eugensberg in Salenstein.
Hinter Rolf Erb werden sich die Gefängnistore schliessen. Rechts das Eingangstor zu seinem Schloss Eugensberg in Salenstein.
Bild: KEYSTONE

Im Knast statt im Schloss: Ex-Konzernchef Rolf Erb muss seine sieben Jahre definitiv absitzen

16.09.2015, 12:0216.09.2015, 12:17
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Rolf Erb, der letzte Chef des Winterthurer Erb-Konzerns, muss seine Freiheitsstrafe definitiv absitzen. So will es das Bundesgericht. Der 64-Jährige wird die kommenden sieben Jahre somit nicht auf Schloss Eugensberg im Thurgau verbringen, sondern in einer Zelle.

Die Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung sei bundesrechtskonform, kommt das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichen Urteil zum Schluss.

10-jähriges Verfahren

Die Dauer des Verfahrens von rund 10 Jahren erscheine angesichts der Komplexität des Falles nicht als übermässig lange. Die Anklageschrift sei zudem ausreichend konkret formuliert. Damit weist das Bundesgericht zwei wichtige Beschwerdepunkte von Erb zurück.

Die Vorinstanz, das Zürcher Obergericht, habe ausserdem zu Recht davon ausgehen können, dass Erb mit Schädigungs- und Täuschungsabsicht gehandelt habe. Der ehemalige Chef der Erb-Gruppe habe zumindest in Kauf genommen, dass Banken mit geschönten Abschlüssen getäuscht und geschädigt wurden.

Kein Geld mehr für die Anwälte

Auch was die Verurteilung wegen Gläubigerschädigung betrifft, lässt das Bundesgericht Erb abblitzen. Wie das Zürcher Obergericht stufen auch die Lausanner Richter die grosszügigen Geschenke an seine Zwillinge als Gläubigerschädigung ein.

Erb sei es darum gegangen, seine Vermögenswerte – darunter Schloss Eugensberg im Thurgau und eine Oldtimersammlung – den Gläubigern vorzuenthalten. Damit muss Erb seine Strafe definitiv absitzen. In welchem Gefängnis er dies tun wird, ist noch unklar.

Während des ganzen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf Schloss Eugensberg.
Während des ganzen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf Schloss Eugensberg.
Bild: KEYSTONE

Immerhin: Die Anwälte, die ihn vor Bundesgericht vertraten, muss er nicht selbst bezahlen. Gemäss Bundesgericht ist der einstige Konzern-Chef mittlerweile offiziell bedürftig. Die Kosten von zwei Mal 1500 Franken gehen deshalb zulasten der Bundesgerichts-Kasse.

Erb streitet alle Vorwürfe ab

Erb war der letzte Konzernchef der Erb-Gruppe, die 2003 konkurs ging. Während Jahren frisierte er Bilanzen, um so an weitere Bankkredite zu kommen. Kurz vor dem Konzern-Kollaps schenkte er sein Vermögen den Zwillingssöhnen, um es den Gläubigern zu entziehen.

Bis heute streitet Erb alle Vorwürfe ab und schiebt die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. Während des ganzen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf Schloss Eugensberg.

Sein Vermögen ist aber seit Jahren eingefroren. Mit dieser letztinstanzlichen Verurteilung wird nun Bewegung in den Verkauf der Konkursmasse kommen. Zwölf Jahre nach dem Konzern-Kollaps kommen die Gläubiger voraussichtlich nun doch noch zu ihrem Geld. (whr/sda)

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