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Die schwarzen Prämiensünder-Listen sollen weg

Die schwarzen Prämiensünder-Listen sollen weg

05.10.2020, 17:25
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Im Jahr 2020 müssen Versicherte im Schnitt 0,2 Prozent mehr für die Krankenkassenprämien bezahlen. Der Anstieg ist im Vergleich zum Vorjahr moderat. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Wer die Krankenkassenprämien nicht zahlt, soll nicht auf einer schwarzen Liste landen und nur im Notfall behandelt werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) hat eine Alternative zu diesen drastischen Massnahmen ausgearbeitet. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ist damit einverstanden.

Wer die Prämie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, soll in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer versichert werden. Die GDK begrüsst diese Lösung. Allerdings müssen aus ihrer Sicht insbesondere Ausnahmen für Chronischkranke geprüft werden, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zur Ergänzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten.

Mit der Abschaffung der kantonalen Listen säumiger Prämienzahler und der Gewährleistung des Zugangs aller zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung ist die GKD einverstanden. So würden auch weitere Auseinandersetzungen um die Definition von Notfallbehandlungen vermieden.

Gemäss dem Kommissionsvorschlag sollen die Kantone, die dies möchten, die Verlustscheine für 90 Prozent der Forderung von den Versicherern übernehmen und selber bewirtschaften können. Die Versicherten wären dann wieder frei, die Krankenkasse und das Modell zu wechseln.

Die GDK ist zufrieden, dass eine Abtretung von Verlustscheinen an den Kanton möglich ist. Sie erachtet den finanziellen Aufwand mit 90 Prozent jedoch als zu hoch und fordert eine Lösung, bei welcher die Kantone wie bis anhin 85 Prozent der Forderungen übernehmen und zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die Verlustscheine als Gläubiger zu übernehmen, wenn sie dies möchten.

Minderjährige haften nicht für Prämien

Und schliesslich begrüsst die GDK uneingeschränkt den Vorschlag, dass Eltern die alleinigen Schuldner der Prämien ihrer minderjährigen Kinder sind und bleiben. Junge Erwachsene können nicht mehr für Prämien belangt werden, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind.

Ausgangspunkt der Gesetzgebungsarbeiten der SGK sind eine Standesinitiative des Kantons Thurgau und mehrere Motionen aus dem Nationalrat. Hintergrund sind die hohen Kosten für die Kantone. Diese mussten im Jahr 2018 mehr als 385 Millionen Franken übernehmen, ohne auf das Inkasso Einfluss nehmen zu können. (aeg/sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Freethinker
05.10.2020 20:59registriert Februar 2019
Der Teil mit den Minderjährigen macht absolut Sinn und war längst überfällig. Bei Leuten die über ein normales Einkommen verfügen und einfach aus Prinzip oder was auch immer die Prämien nicht zahlen, für die fand ich den Pranger nicht die dümmste Lösung. Solche "Überlebenskünstler" sollen sich nicht in der Anonymität verstecken können!
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Schneider Alex
06.10.2020 05:58registriert Februar 2014
Versicherte, welche ihre Krankenkassenprämien bezahlen könnten, es aber nicht tun, gehören auf solche schwarze Listen. Jene, die es aus finanziellen Gründen nicht können, selbstverständlich nicht!
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