Ab 1. Januar 2021 tritt die geänderte Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Der Bundesrat sieht andere, zum Teil neue Strafen vor. Drei Änderungen fallen besonders auf.
Rechtsüberholen auf der Autobahn ist grundsätzlich ein No-Go.* Neu ahndet die Polizei das Rechtsüberholen auf Autobahnen und Autostrassen mit 250 Franken.
Der Bundesrat stuft somit das Rechtsüberholen vom groben Verkehrsdelikt zum Ordnungsbussentatbestand herab. Eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft wie bis anhin wird es dafür nicht mehr geben.
Bei Stau auf Autobahnen und -strassen müssen die Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Dadurch sollen Krankenwagen, die Polizei oder Feuerwehr schneller zum Unfallort kommen.
Was bisher eine moralische Pflicht war, ist neu Gesetz. Der Bundesrat sieht vor, dass man 100 Franken Busse bezahlen muss, wenn man verhindert, dass sich eine Rettungsstrasse bilden kann.
Mofas, Roller, Töfflis oder Elektrobikes dürfen nicht auf Autobahnen fahren. Das gilt allgemein für alle Motorräder, deren Hubraum kleiner als 50cm3 ist oder die weniger als vier Kilowatt leisten. Nun droht eine saftigere Busse: Wer mit seinem Mofa auf der Autobahn oder -strasse erwischt wird, muss 100 Franken anstatt wie bisher 60 Franken bezahlen.
*In einer ursprünglichen Version des Artikels haben wir geschrieben, dass das Rechtsüberholen auf der Autobahn bisher mit einer Busse von 140 Franken bestraft werden konnte. Richtig ist, dass das nur für das Rechtsüberholen innerorts bei mehreren Fahrspuren gilt (OBV Bussenliste 1, Ziff. 314, 2.). Wir haben den Satz entfernt und die Textstelle ergänzt.