Nun ist es definitiv: In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Ab kommendem Montag, 6. Juli, müssen Personen ab 12 Jahren in Zügen, Trams und Bussen sowie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.
Da die Menschen über längere Zeit nahe beieinander sind, ist das Risiko einer Covid-19-Ausbreitung erhöht, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Mitteilung. Zudem würden sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen lassen, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person erkrankt.
Die Maske wird nun also spätestens nächste Woche unser neues Accessoire. Was muss dabei beachtet werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:
Alle Personen ab 12 Jahren müssen eine Maske tragen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.
Im öffentlichen Verkehr kann man Hygienemasken (medizinische oder Operations-Maske) tragen. Zudem sind Textilmasken erlaubt. Der Bund weist jedoch darauf hin, dass bei solchen die Normen und Standards (www.empa.ch/web/remask, www.testex.com/de/communitymask) eingehalten werden sollten. Das BAG rät von selbstgenähten Masken ab.
Mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht jedoch nicht erfüllt. Ein Schal schütze nicht ausreichend vor Ansteckung und habe auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung, schreibt das BAG weiter.
Mittlerweile praktisch überall. In den Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, am Kiosk, sogar bei den Snack-Automaten. Auch in zahlreichen Online-Shops sind die Schutzmasken erhältlich. Hierbei gilt es vorsichtig zu sein und nur bei vertrauenswürdigen Seiten zu bestellen.
Es gibt unterschiedliche Modelle von Hygienemasken. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Mund-Nasen-Schutz (Operationsmaske) und Schutzmaske. Der Mund-Nasen-Schutz ist die herkömmliche, grüne Maske, die in vielen Einkaufsläden verkauft wird. Die Schutzmasken sind medizinische Masken der Schutzklassen FFP2 und FFP3. Diese werden im Spital verwendet und bieten grösseren Schutz als nur einen Mund-Nasen-Schutz.
Mittlerweile gibt es einen dritten Typ: Die Stoffmaske. Sie werden oft selbst genäht oder sind bei Boutiquen erhältlich. Stoffmasken gehören weder zur Schutzklasse, noch werden sie im medizinischen Bereich eingesetzt. Die beim zweiten Punkt erwähnten Normen und Standards sollten hierbei beachtet werden.
Über den Nutzen der Masken wird seit Ausbruch der Pandemie diskutiert – vor allem in der Schweiz. In einem aktuellen Bericht schreibt die Science Task Force des Bundes, dass medizinische Masken die Übertragungsraten in der Öffentlichkeit um bis zu 80 Prozent senken können. Sie stützen sich auf Ergebnisse einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom Juni. Bei dieser wurde mit über 25'000 Teilnehmern überprüft, was eine Ansteckung am ehesten verhindert. Die Task Force kommt ausserdem zum Schluss, dass medizinische Masken nicht nur, wie bisher kommuniziert, andere schützt, sondern Masken können bis zu einem gewissen Grad auch den Träger schützen.
Allerdings bleibt zu beachten, dass eine Schutzmaske nicht automatisch vor einer Infizierung schützt. Die WHO betont, dass ein Mund- und Nasenschutz nur dann nützlich sei, wenn sie korrekt und in Kombination mit anderen Schutzmassnahmen gebraucht werde.
Im Bericht wird ausschliesslich von medizinischen Masken gesprochen. Das BAG rät davon ab, selbstgenähte Stoffmasken zu verwenden. Die Virusteilchen werden vom Stoff kaum abgehalten. Ist man jedoch selber ansteckend, könnte eine Stoffmaske helfen, dass die Tröpfchen weniger weit fliegen. Für den eigenen Schutz ist dieser Typ nicht empfehlenswert.
Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken können wiederverwendet werden und sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen (Handy usw.) in Berührung kommt. Die Textilmaske sollte nach einem Tag im Pendelverkehr gewaschen werden.
Beim Abziehen der Maske sollten möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren angefasst werden. Danach muss sie direkt in den Abfall geworfen werden. Nachdem man die gebrauchte Maske berührt hat, sollte man sich die Hände waschen oder desinfizieren.
Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal und die Bahnpolizei bzw. Sicherheitsdienste.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Wer das nicht tut, kann wegen Ungehorsams eine Busse bekommen.
Ophelia
DARTH OLAF
- Eine Maske kostet im Schnitt beim Detailhändler immer noch 1.- obwohl es mittlerweile genug hat. Das ist ein Ausnutzen der Situation und gerade jetzt mit einer TragePFLICHT Wucher. Ja ich weiss, Kapitalismus. Nachfrage und Angebot. F*ck dich ins Knie, Kapitalismus.
- Das Verkaufen von Masken, die keinen Schutz bieten, sollte verboten werden. Und mit einer hohen Busse bestraft werden.
g-raff
Alle Personen unter 12 Jahren müssen eine Maske tragen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen."
Hier stimmt irgendetwas nicht so ganz?