«Infizierte Geimpfte haben zumindest kurzfristig eine ähnliche Virenlast wie Ungeimpfte. Wie kommt es dann, dass man die Geimpften nun ohne Masken ins Restaurant et cetera lässt, während die Ungeimpften einen Test machen und selber zahlen müssen?»
Tatsächlich deuten die Daten daraufhin, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können. Vermutlich sinkt das Risiko aber sehr viel rascher als bei einer ungeimpften Person, weil sich die Viren im geimpften Körper kaum vermehren können. Damit ist die Gefahr, dass das Virus weiterverbreitet wird, wiederum kleiner als bei Ungeimpften ohne Test.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt dazu: «Ob geimpft, geheilt oder negativ getestet: In allen drei Fällen ist das Risiko einer Ansteckung deutlich geringer.» Was die Behörden nicht anführen, ist die psychologische Komponente: Es würde vielen Geimpften unfair erscheinen, wenn sie Masken tragen müssten, um jene zu schützen, die sich nicht impfen wollen.
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«Noch nie gab es so viele schwere Nebenwirkungen nach einer Impfung.»
Es gibt seriöse Portale wie «VigiAccess», betrieben von der Weltgesundheitsorganisation, in denen sämtliche Beschwerden, die kurz nach einer Impfung auftraten, erfasst sind. Dabei kommen teils sehr hohe Zahlen zustande. Bei diesen Meldungen wurde aber nicht überprüft, ob sie tatsächlich der Impfung geschuldet sind.
Zudem werden sie nicht in Beziehung gesetzt zur Anzahl verabreichter Impfdosen. Um verlässliche Aussagen zur Häufigkeit von Nebenwirkungen zu machen, braucht es Placebostudien, bei denen die eine Gruppe geimpft wird, während die andere Gruppe einen Schein-Impfstoff erhält. Solche Placebostudien sind auch die Grundlage für die Zulassung eines Impfstoffs.
Bei den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen sind zwei ernsthafte Risiken bekannt. Einerseits kann es eine schwere allergische Reaktion geben. Das kommt auf rund 1 von 100'000 Dosen vor. Auch Entzündungen des Herzmuskels oder Herzbeutels stehen im Fokus der Fachpersonen, in einer grossen israelischen Studie traten 2.7 Fälle pro 100'000 Geimpfte auf.
Diese Werte liegen in derselben Grössenordnung wie bei anderen Impfungen, bei Masern zum Beispiel erleiden ungefähr 2 von 100'000 Geimpften schwere Nebenwirkungen.
«Ich finde es problematisch, dass dieselbe Behörde, welche die Medikamente zulässt, auch für die Erfassung der Nebenwirkungen zuständig ist.»
Swissmedic sagt dazu selbst: «Die Frage der Unabhängigkeit von Swissmedic ist sowohl bei Zulassungsfragen als auch bei der Marktüberwachung wichtig.» Grundsätzlich seien die Bereiche Zulassungen und Marktüberwachung organisatorisch und personell getrennt.
Doch eine vollständige Abtrennung der Pharmacovigilance (Überwachung der Wirkungen und Nebenwirkungen), wie sie vereinzelt aus der Politik gefordert wird, würde laut Swissmedic die Patientensicherheit nicht fördern. «Diese Trennung wäre unter Umständen sogar kontraproduktiv, denn die Zulassung eines Arzneimittels bildet auch die Basis für die Marktüberwachung.»
Bei Qualitäts- oder Sicherheitsproblemen sei die Verzahnung der Informationen ein grosser Vorteil, um rasch reagieren zu können.
«Warum gibt es nur eine befristete Zulassung von Swissmedic? Da ist doch was faul.»
In der Schweiz kommt es regelmässig zu befristeten Zulassungen. Sie sind im Heilmittelgesetz unter Artikel 9a definiert: Demgemäss kann das Institut «Arzneimittel gegen Krankheiten, die lebensbedrohend sind und eine Invalidität zur Folge haben, in einem vereinfachten Verfahren» befristet zuzulassen.
Dies aber nur, wenn es erstens mit dem Schutz der Gesundheit vereinbar ist, zweitens von der Anwendung ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten ist und drittens in der Schweiz kein anderes, gleichwertiges und bereits zugelassenes Arzneimittel verfügbar ist. Eine befristete Zulassung wird für maximal zwei Jahre erteilt – auch für die in der Schweiz bisher zugelassenen Impfstoffe.
«Diese Frist ist üblich, wenn es zu neuen aktiven Substanzen noch keine Langzeitstudien gibt», sagt Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi. Befristete Zulassungen bekommen nur Gesuchsteller, die voraussichtlich in der Lage sind, alle erforderlichen Daten nachzuliefern.
Im Falle der Coronaimpfungen zeigte sich aus den Zulassungsstudien kein hohes Risiko für schwere Nebenwirkungen, jedoch ein deutlicher Nutzen. Zwei Jahre Zuwarten hätte zu Toten geführt, die nun vermieden werden.
«Die Impftoten werden einfach als Coronatote ausgewiesen. Warum gibt es keine Zahlen, wie viele Geimpfte sterben?»
Keine der bisherigen 137 Todesfall-Meldungen, die nach einer Impfung eingegangen sind, konnten aufgrund der medizinischen Abklärungen von Swissmedic auf die Impfung zurückführt werden.
Die Zahlen zu geimpften Coronatoten gibt es hingegen: Seit Juli veröffentlicht sie das BAG im Wochenbericht. Seit dem 27. Januar sind demnach bis letzte Woche 37 Leute an Corona gestorben, die doppelt geimpft waren. 29 von ihnen waren über 80 Jahre alt, 7 waren zwischen 70 und 79 und jemand war zwischen 50 und 59 Jahre alt.
Zum Vergleich: Zwischen dem 13. August und dem 9. September gab es 141 Coronatote (ungeimpfte und geimpfte) – im fast gleichen Zeitraum von vier Wochen (9. August bis 5. September) meldete das BAG nur 18 neue Coronatote, die geimpft waren. Bei einem Impfstand in der Bevölkerung von 52 Prozent, also ungefähr halb-halb, sieht man deutlich, dass Geimpfte sehr viel besser geschützt sind.
Die Behauptung, dass diese doppelt Geimpften statt an Corona an der Impfung gestorben sein könnten, ist einerseits nicht realistisch, da man erst zwei Wochen nach der Impfung als doppelt geimpft gilt. Und der PCR-Test schlägt nur an, wenn man tatsächlich krank ist, da er das Erbgut des Virus misst. Bei gesunden Geimpften oder Genesenen sind zwar Antikörper im Blut, aber kein fremdes Erbgut des Virus mehr.
«Wieso legt die Behörde die Verträge mit den Pharmafirmen nicht offen?»
Der Bund hat 400 Millionen Franken zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen gesprochen. Zu den einzelnen Verträgen schweigt er sich aber tatsächlich aus. Das Bundesamt für Gesundheit sagt dazu: «Bei den Preisen für den Impfstoff handelt es sich um vertrauliche vertragliche Vereinbarungen mit den Impfstoffherstellern.
Der Bund steht weiterhin mit Impfstoffherstellern im Gespräch, da die Entwicklung der Pandemie schwierig einzuschätzen ist. Eine Bekanntgabe von Vertragsinhalten würde zurzeit sowohl die Verhandlungsposition des Bundes gegenüber anderen Herstellern als auch diejenige eines Herstellers gegenüber anderen Ländern schwächen.»
Gesetzlich fällt dies unter Geschäftsgeheimnisse, für die das Öffentlichkeitsprinzip der Schweizer Verwaltung nicht gilt.
Und trotzdem kommen all die "Zweifler, Zögerer und Sonstigen" immer noch mit "ja aber... also..."
Ig ha gopfetelli ke Luscht me!
"Und der PCR-Test schlägt nur an, wenn man tatsächlich krank ist, da er das Erbgut des Virus misst."
Das ist falsch. Der PCR Test bestimmt nur, ob man infiziert ist. Über Symptome einer Erkrankung sagt ein PCR Test nichts aus.