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Swissmedic verbietet Inserate, die Virenschutz versprechen

Swissmedic verbietet Inserate, die Virenschutz versprechen

Naturheilkunde und Homöopathie, die das Immunsystem stärken sollen, boomen. Pharmafirmen werben mit umstrittenen Methoden dafür. Jetzt liegt das Resultat von Swissmedic-Untersuchungen vor.
21.08.2021, 08:53
Andreas Maurer / ch media
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Das Produkt Echinaforce des Medikamentenherstellers A.Vogel ist in einer Apotheke im Kanton Nidwalden erhaeltlich, an Montag, 14. September 2020. Das Labor Spiez hat die Wirkung der Arznei Echinaforce ...
Der Bestseller der A. Vogel AG.Bild: keystone

Sie sind in jeder Drogerie und Apotheke zu haben: die Echinaforce-Produkte der Thurgauer A. Vogel AG und die Immuntherapie-Fläschchen der Solothurner Homöopharm AG. Es sind die beiden meistverkauften Mittel der Komplementärmedizin, die das menschliche Abwehrsystem stärken sollen. A. Vogel ist die Marktführerin, Homöopharm ist die Nummer 2.

Während der Pandemie ist die Nachfrage nach den alternativen Arzneimitteln stark angestiegen. Eine Studie, die eine Wirkung von Echinaforce gegen Coronaviren im Labor zeigte (aber nicht beim Menschen), löste einen Hype aus.

Das Produkt der Homöopharm AG.
Das Produkt der Homöopharm AG.bild: zvg

Die kleinen Pharmafirmen gerieten auf den Radar der Kontrollbehörde Swissmedic. Die Marktüberwacher überprüften Inserate, die in Zeitschriften von Drogerien erschienen sind. Die Vorschriften für Arzneimittelwerbung sind streng, für Schul-und Komplementärmedizin.

Jetzt liegt das Resultat der Untersuchungen vor: Beide Firmen haben illegale Werbung geschaltet. Homöopharm muss eine Busse bezahlen, während A. Vogel eine aussergerichtliche Einigung erzielt hat. Der Deal regelt, wie das Werbematerial angepasst wird.

Thurgauer Firma muss ihre Werbung neu gestalten

Bei A. Vogel beanstandeten die Kontrolleure die Werbeaussage «Eine Antwort der Natur», da sie sich auf das Medikament bezieht, was die Vorschriften für Arzneimittelwerbung verletzt. A. Vogel ging vor Gericht und fand in einer Einigungsverhandlung folgende Lösung: Die Pharmafirma verkleinert den Slogan und verschiebt ihn zum Firmenlogo. Somit bezieht er sich nicht mehr auf das Medikament. Diesen Kompromiss akzeptiert Swissmedic. A. Vogel muss nun alle Werbemittel neu gestalten.

Verbotene Werbung: So darf die A. Vogel AG nicht mehr inserieren.
Verbotene Werbung: So darf die A. Vogel AG nicht mehr inserieren.bild: zvg

Ursprünglich wollte Swissmedic auch die Werbeaussage «Ich stärke mein Immunsystem» verbieten, da Wirkversprechen nicht erlaubt sind. Doch A. Vogel hat den Satz raffiniert formuliert. Weil er sich nicht auf das Medikament bezieht, bleibt er erlaubt.

Zwischenfazit: hohe Anwaltskosten und Veränderungen in homöopathischer Dosis.

Verbotene Werbung: So darf die Homöopharm AG nicht mehr inserieren.
Verbotene Werbung: So darf die Homöopharm AG nicht mehr inserieren.Bild: zvg

Grösser sind die Konsequenzen für die Homöopharm AG, weil sie mit ihrer Werbung weiter gegangen ist. Swissmedic verbietet sämtliche Werbeaussagen, mit denen die Firma ihre Immuntherapie angepriesen hat. Denn damit erwecke sie den Anschein, das Präparat sei anderen Produkten überlegen und eine Wirkung trete garantiert ein. Das sind die kritisierten Werbeaussagen:

«Stärkt und wehrt ab»: Diese absolute Aussage stuft Swissmedic als Wirkversprechen ein, was nicht zulässig sei.

«Natürliche Wirkungsweise»: Das sei ebenfalls ein unzulässiges Wirkversprechen und tue so, als handle es sich um ein Naturprodukt, was falsch sei.

«Ohne Alkohol»: Negativdeklarationen seien nicht zulässig, weil sie beliebig seien und eine falsche Vorstellung über die Zusammensetzung vermittelten.

Drogist Ackermann ist ein stolzer Wiederholungstäter

André Ackermann ist der Patron des Familienbetriebs Homöopharm. Als er die Verfügung von Swissmedic erhielt, wählte er einen anderen Weg als die Konkurrenz. Er schaltete keine Anwälte ein, sondern schrieb dem Swissmedic-Direktor einen bösen Brief. Seine Behörde «möge doch die grossen Fische jagen», schlug er ihm vor.

Swissmedic kann wie ein Gericht Strafbescheide ausstellen. Die Behörde verurteilte Ackermann zur Zahlung einer Busse von 7000 Franken und schrieb ihm einen Eintrag ins Strafregister. Es ist nicht sein erster. Der Drogist ist mehrfach vorbestraft, unter anderem weil er schon früher von Swissmedic gebüsst wurde.

Anruf bei Ackermann, dem Wiederholungstäter. Er lacht über diese Bezeichnung und sagt, er sehe sich allein den Patienten verpflichtet, den einfachen Leuten. Sich selber vergleicht er mit einem Pferd, das über ein Hindernis springe, ohne genau zu wissen, was dahinter liege. Er sagt:

«Wir haben im Unterschied zu den Pharmakonzernen keine Ressourcen, um unsere Formulierungen aufwendig zu verklausulieren, sodass sie behördlich nicht beanstandet werden können.»

Die Firma verzichte deshalb nun auf Werbung, was das Medikament aber noch interessanter mache. «Es wird zu einer Art Geheimmittel, von dem alle reden», meint er.

Voodoo oder «wie eine Impfung»?

Der Immunologe Beda Stadler bezeichnet Präparate wie jene der Homöopharm als «Voodoo». Ackermann behauptet, seine Produkte würden «ähnlich wie eine Impfung funktionieren». Er beruft sich darauf, dass das Prinzip vom Davoser Arzt Carl Spengler stamme, der seine Heimatgemeinde als Kurort positioniert hatte und Namensgeber des Spengler-Cups war.

Ganz anders kommuniziert die Marktführerin A. Vogel nach aussen. Nämlich gar nicht. Sie hat zwar einen PR-Leiter, doch dieser hüllt sich in Schweigen.

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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mrmikech
21.08.2021 11:00registriert Juni 2016
Wenn die Homöopathie funktionieren würde, bedenken Sie Folgendes: Wenn Wasser ein Gedächtnis hätte, würden wir ständig alles trinken, was Menschen, die jemals gelebt haben, ausgepinkelt haben.
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exeswiss
21.08.2021 13:12registriert Januar 2015
"Sich selber vergleicht er mit einem Pferd, das über ein Hindernis springe, ohne genau zu wissen, was dahinter liege."

hiermit hat er ziemilch passend Homöopathie beschrieben.
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Atavar
21.08.2021 09:17registriert März 2020
Endlich eine Konsequenz....
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